Seite:Constitution der europaeischen staaten 131.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

vom strengsten monarchischen Zuschnitte das Recht, bittweise an den Monarchen sich zu wenden, nicht verkümmert wird. In diesen Hinsichten, und wegen vieler übergangener Puncte, die sich in andern neuen Verfassungen finden, erscheint diese tyrolische Verfassung allerdings hinter der Zeit zu stehen, wo sie erschien. –



2) Preußen.

Zu großen Erwartungen ist das preußische Volk in Hinsicht seiner neuen Constitution berechtigt; denn bei dem Grade der Kultur, welchen dieses Volk erreicht hat, und bei der intellectuellen und moralischen Kraft, die demselben einwohnt, kann es durch etwas Unvollkommenes und Halbes nicht befriedigt werden. Zugleich verkündigt die neue Constitution, welche das Fürstenthum Neufchatel sogleich nach der Rückkehr unter die preußische Regierung erhielt (welche unter der Schweiz aufgeführt wird, weil Neufchatel nun einen der 22 Cantons der Schweiz bildet), daß ein liberaler und milder Geist in den obersten Staatsbehörden der Monarchie waltet.

Dieser gesammten Monarchie ward zu der Zeit, wo das Volk zum zweiten Riesenkampfe gegen den wieder auf französischem Boden erschienenen Napoleon aufgefordert ward, – am 22. Mai 1815 vom Könige eine repräsentative Verfassung in den heiligsten Zusicherungen verheißen. Bis nun diese Verfassung selbst erscheint, stehe hier das königliche Decret, das diese Verfassung nach ihren Grundzügen ankündigt.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_131.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2021)