Seite:Constitution der europaeischen staaten 151.jpg

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sichern, entsprechender zu machen gesucht. Ferner haben Wir, um Unsern gesammten Staaten den Vortheil angemessener gleicher bürgerlicher und peinlicher Gesetze zu verschaffen, auch die hiezu nöthigen Vorarbeiten angeordnet, die zum Theil schon wirklich vollendet sind. Da aber diese einzelnen Ausbildungen besonderer Theile der Staatseinrichtung nur unvollkommen zum Zwecke führen, und Lücken zurücklassen, deren Ausfüllung ein wesentliches Bedürfniß der nothwendigen Einheit des Ganzen ist; so haben Wir beschlossen, sämmtlichen Bestandtheilen der Gesetzgebung und Verwaltung Unsers Reiches, mit Rücksicht auf die äußern und innern Verhältnisse desselben, durch organische Gesetze einen vollständigen Zusammenhang zu geben, und hiezu den Grund durch gegenwärtige Constitutionsurkunde zu legen, die zur Absicht hat, durch entsprechende Anordnungen und Bestimmungen den gerechten, im allgemeinen Staatszwecke gegründeten, Forderungen des Staates an seine einzelnen Glieder, so wie der einzelnen Glieder an den Staat, die Gewährleistung ihrer Erfüllung, dem Ganzen feste Haltung und Verbindung, und jedem Theile der Staatsgewalt die ihm angemessene Wirkungskraft nach den Bedürfnissen des Gesammtwohls zu verschaffen. Wir bestimmen und verordnen demnach, wie folgt:

Erster Titel.
Hauptbestimmungen.

§. 1. Das Königreich Baiern bildet einen Theil der rheinischen Föderation.

§. 2. Alle besondere Verfassungen, Privilegien, Erbämter und landschaftliche Corporationen der einzelnen Provinzen sind aufgehoben. Das ganze Königreich wird durch eine Nationalrepräsentation vertreten, nach gleichen Gesetzen gerichtet und nach gleichen Grundsätzen verwaltet; dem zu Folge soll ein und dasselbe Steuersystem für das ganze Königreich seyn. Die Grundsteuer kann den fünften Theil der Einkünfte nicht übersteigen.

§. 3. Die Leibeigenschaft wird da, wo sie noch besteht, aufgehoben.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_151.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2021)