Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2) Organisches Edict vom 4. Jun. 1808, die Bildung des geheimen Rathes betreffend | |
|
Unsers Reiches! Die Befestigung eurer gemeinschaftlichen Wohlfahrt ist Unser Ziel. Je wichtiger euch dasselbe erscheint, und je durchdrungener ihr von der Erkenntniß seyd, daß kein besonderes Wohl sich anders, als in der engsten Verbindung mit dem allgemeinen dauerhaft erhalten kann; desto sicherer wird dieses Ziel erreicht, und Unsere Regentensorge belohnt werden. So gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt München, am ersten Tage des Monats Mai, im Eintausend Achthundert und Achten Jahre, Unsers Reiches im Dritten.
Auf diese Constitution folgten, zur Ergänzung der einzelnen allgemeinen Bestimmungen derselben, mehrere organische Edicte.
Wir Maximilian Joseph von Gottes Gnaden König von Bayern
haben zur Vollziehung der im dritten Titel §. 2–3 der Constitution über die, die Errichtung des geheimen Rathes enthaltenen allgemeinen, Bestimmungen folgende organische Anordnungen zu treffen beschlossen, und beschließen hiermit wie folget:
Constituirung des Personals.
Art. 1. Wir und Unser Kronprinz wohnen den Sitzungen des geheimen Rathes bei.
Dieser soll bestehen a) aus Unsern Ministern; b) aus
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 142. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_160.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2021)