Seite:Constitution der europaeischen staaten 231.jpg

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c) Rede des Königs vom 11. Jan. 1815.

Bekanntlich haben die der Staatsveränderung vom Jahre 1806 vorangegangenen und damit verbundenen äußern politischen gebieterischen Verhältnisse die Aufhebung der alt-wirtembergischen Landstände zur nothwendigen Folge gehabt. Dieses veraltete, mit dem Zeitgeiste und der Einheit und Kraft einer energischen Regierung, auf welcher die Gründung, Erhaltung und Vergrößerung des Königreiches allein beruhen konnte, unverträgliche Institut fiel in sich selbst zusammen. Die förmliche Abschaffung desselben, welche schon lange vorher durch das Fehlerhafte der Organisation, mithin durch die innere Natur der Sache vorbereitet war, wurde durch einen vorgängigen öffentlichen Staatsvertrag mit dem damaligen Reichsoberhaupte und durch die freiwillige unbedingte Huldigung der Volksrepräsentanten bekräftigt. Gleichwohl bezeugten Erfahrung und vaterländische Geschichte, die einzigen und sichersten Führerinnen der Regenten, welche das wohlverstandene und dauernde Interesse ihres Volkes mit ihrem eigenen gewissenhaft zu vereinigen wissen, die Nothwendigkeit und das Wohlthätige einer, den Rechten der Einzelnen und den Bedürfnissen des Staats angemessenen, auf ständische Repräsentation gegründeten Verfassung. Indem Wir Uns an diese Ueberzeugung hielten und den unabänderlichen Entschluß darauf gründeten, den Eintritt der ersten günstigen Zeitepoche zu Einführung einer solchen Verfassung zu benützen, sahen Wir Uns durch den nachfolgenden, sich immer gleich bleibenden, Drang der Umstände und des Gespannten der äußern Lage stets behindert. Eine solche wesentliche Veränderung der ganzen Staatsorganisation erfordert einen ruhigen geschlossenen Stand der Dinge, der, weit entfernt durch die Zeitereignisse herbeigeführt zu werden, sich je länger je mehr zu verzögern schien. Die im vorigen Jahre eingetretenen Hauptveränderungen in den öffentlichen Angelegenheiten und der darauf erfolgte Abschluß des Pariser Friedens ließ die Annäherung des zu jenem Zweck erwünschten günstigen Zeitpunctes erwarten, als der zur vollständigen Berichtigung des allgemeinen Friedens beschlossene Congreß zu Wien eine neue Verzögerung

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 213. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_231.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)