Seite:Constitution der europaeischen staaten 232.jpg

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herbeiführte, indem die Resultate desselben nicht unbedeutende Abänderungen in den innern und äußern Verhältnissen des Königreiches voraussetzen ließen. Wie sehr Wir es Uns während Unsrer Abwesenheit in Wien zur Angelegenheit machten, das auf die Regulirung der teutschen Angelegenheiten sich beziehende Geschäft, welches nach Unsrer Ansicht bei einer standhaften und unbefangenen Vereinigung des Willens keinen wesentlichen Schwierigkeiten unterworfen seyn konnte, auf alle Art und Weise rastlos zu befördern, konnte nicht verborgen bleiben, und Wir haben gleich Anfangs in den, zu Behandlung jenes Gegenstandes Statt gehabten Conferenzen der zu Wien versammelten Souveraine Unsern festen Entschluß und Absicht der Einführung einer ständischen Verfassung in Unserm Königreiche erklärt. Inzwischen konnte es, zu Unserm Bedauern, nicht von Uns abhängen, das Endresultat der Geschäfte des Congresses sobald herbeizuführen, als man zu hoffen und zu erwarten berechtigt war. Der noch dauernde ungewisse, schwankende Zustand der Dinge kann jedoch Unserm landesväterlichen Herzen nicht den Zwang auflegen, Unsern lieben und getreuen Unterthanen die ihnen bestimmte Wohlthat länger vorzuenthalten; und um zugleich öffentlich darzuthun, daß weder äußere Nothwendigkeit, noch irgend eine sonst eingegangene Verbindlichkeit auf Unsern Vorsatz irgend einen Einfluß gehabt, und nur reine, auf die dauerhafte Begründung des Glückes Unsers Volkes gerichtete Absichten Uns geleitet haben, sind Wir gesonnen, den längst zur Reife gebrachten Entschluß nunmehr in Vollzug zu setzen. Wir haben Uns zu dem Ende mit Entwerfung der Grundzüge einer ständischen Verfassung beschäftigt, wovon wir die Ueberzeugung haben, daß sie dem vor Augen gehabten wichtigen Zwecke so nahe als möglich kommen, und dadurch die Klippen vermieden werden, woran so manche frühere ähnliche Versuche Unsrer Zeit gescheitert sind. Jene Grundzüge begreifen vorzüglich die Bildung der ständischen Repräsentation, ihre Versammlung, deren innere Organisation und Geschäftsführung, die Gerechtsame der Stände in Beziehung der Gegenstände der Staatsverwaltung, insbesondere der Mitwirkung bei der Besteuerung und Gesetzgebung, und des ihnen im Allgemeinen zustehenden Petitionsrechtes,

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 214. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_232.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)