Seite:Constitution der europaeischen staaten 235.jpg

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und Ergänzung bedurften; so erhellt doch aus ihrem Charakter, daß sie auf die Bedürfnisse des Zeitalters berechnet und bestimmt war, die gesammten – alten und neuerworbenen – Länder des Königreiches gleichmäßig zu umschließen. Der in der That nicht erfreuliche Kampf, welchen die Wirtembergischen Stände gegen diese Urkunde erhoben, gehört in die neueste Specialgeschichte Wirtembergs, und führte endlich den König dahin, daß er den Ständen insoweit nachgab, zu erklären, daß die alte Verfassung im vormaligen Herzogthume, oder in seinen alten Erblanden, hergestellt, die neuerworbenen Länder aber unter die Leitung einer neuen zeitgemäßen Constitution gestellt werden sollten. Noch war diese Fehde nicht beendigt, als der König am 30. Oct. 1816 plötzlich starb, und sein Nachfolger, der König Wilhelm 1, die ständische Versammlung bis zum 3. März 1817 vertagte, nachdem er in den obersten Staatsbehörden mehrere durchgreifende, aber nöthige und zweckmäßige Veränderungen vorgenommen und besonders den geheimen Rath durch Verordnung vom 8. Nov. 1816 neu organisirt hatte. Dem Anscheine nach, wünscht der neue König die Begründung einer Constitution für seine gesammten Länder; warum sollte auch ein Königreich, das höchstens 1 Mill. und 400,000 Einwohner umschließt, zwei verschiedene Constitutionen, eine alte und eine neue, haben? Eben so scheint die öffentliche Stimme in Teutschland gegen die beharrliche Anhänglichkeit des einen Theiles der Wirtembergischen Stände an die vormalige Verfassung sich bestimmt zu erklären. Ob aber die ständische Versammlung besser als Ein Ganzes zusammentrete, oder in zwei Kammern, nach dem Vorgange des brittischen Parlaments und der

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 217. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_235.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)