Seite:Constitution der europaeischen staaten 252.jpg

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zurück, Aschaffenburg fiel an Bayern, und das Schicksal von Fulda ward auf dem Wiener Congresse bestimmt. So verschwand, nach einer kurzen Existenz, das Großherzogthum Frankfurt aus der Reihe der teutschen Staaten.

Bereits am 18. Jul. 1813 gab Dalberg, als damaliger Churfürst-Erzkanzler, dem neugebildeten kleinen Churstaate eine neue Organisation, in welcher zugleich zu Aschaffenburg eine Universität, aus den von der ehemaligen Mainzer Universität gebliebenen Dotationen, errichtet ward. Diese an sich zweckmäßige, und den politischen Verhältnissen des kleinen Staates angemessene, Organisation stehet vollständig in Häberlins Staatsarchive, St. 42 und 43, und im politischen Journale vom Jahre 1803, Monat August, S. 735 ff. – Wie aber der primatische Staat in ein Großherzogthum verwandelt worden war; so gab der damalige Großherzog demselben am 16. Aug. 1810 eine neue Constitution, bei welcher die Constitution des Königreiches Westphalen als Vorbild diente. Unläugbar hatte diese Constitution manche gute Seiten. Ihre ständische Repräsentation ward auf 20 Mitglieder gesetzt, von welchen 12 aus bemittelten Grundeigenthümern, 4 aus Kaufleuten und Fabrikanten, und 4 aus dem Stande der Gelehrten erwählt wurden. Die Leibeigenschaft ward aufgehoben; der Adel beibehalten, ohne doch ein ausschließendes Recht zu gewissen Aemtern und Würden zu behaupten; und ein gleiches Steuersystem eingeführt. Mit dieser Constitution ward unter dem 27. Oct. 1810 eine, sehr ins Detail gehende, Verwaltungsordnung verbunden, in welcher die Functionen der Präfecte, der Generaldepartementsräthe, der Präfecturräthe,

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 234. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_252.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2021)