Seite:Constitution der europaeischen staaten 253.jpg

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der Präfecturgeneralsecretaire, der Districtsmaire, der Maire und Adjuncten und der Municipalräthe näher verzeichnet wurden. Sie steht vollständig in Winkopps rheinischem Bunde, Heft 51, Seite 317–357.

a) Constitution des Großherzogthums Frankfurt vom 16. August 1810.

Wir Carl, von Gottes Gnaden Fürst-Primas des rheinischen Bundes, Großherzog von Frankfurt, Erzbischoff von Regensburg etc. etc.

Des Kaisers Napoleon kaiserl. königl. Majestät haben Uns den 19. Februar d. J., gegen Abtretung des Fürstenthums Regensburg und des Rheinschiffahrtsoctroi’s auf der rechten Rheinseite, den größten Theil der Fürstenthümer Fulda und Hanau unter der Bedingniß abzutreten geruhet, daß diese Länder, nebst dem Fürstenthume Aschaffenburg und der Stadt Frankfurt, das neue Großherzogthum Frankfurt bilden, und nach Unserm tödtlichen Hintritte an des Vicekönigs von Italien kaiserl. Hoheit, und sodann die männlichen Nachfolger Seines Großherzoglichen Hauses übergehen sollen.

Unsre Pflicht erfordert, daß wir den Rest Unsrer Tage dem Wohl derjenigen Länder widmen, welche die göttliche Vorsehung und die persönlichen wohlwollenden Gesinnungen des Kaisers Napoleon Uns anvertraut haben.

Die Bestandtheile des Großherzogthums Frankfurt bilden nunmehr ein Ganzes. Einheit der möglich besten Verfassung wird für diesen Staat wohlthätig und zweckmäßig seyn.

Die bestdenkbare Staatsverfassung ist diejenige, in welcher der allgemeine Wille der Mitglieder durch vernünftige Gesetze ausgedrückt wird, in welcher die Verwaltung der Gerechtigkeit durch unabhängige wohlbesetzte Gerichtsstellen besorgt wird, in welcher die vollstreckende Gewalt der Hand des Fürsten ganz anvertraut ist.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 235. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_253.jpg&oldid=- (Version vom 7.9.2022)