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Die Stände berathschlagen über Gesetzentwürfe im geheimen Scrutinium durch absolute Mehrheit der Stimmen.

§. 29. Das Großherzogthum wird in Departemente, Districte und Municipalitäten eingetheilt.

Die vier Departemente sind:

1) die Stadt Frankfurt und ihr Gebiet;
2) das ehemalige Fürstenthum Aschaffenburg;
3) der größte Theil des ehemaligen Fürstenthums Fulda;
4) der größte Theil des ehemaligen Fürstenthums Hanau, welches unter gewissen Beziehungen mit dem Frankfurter Departemente in Verbindung gesetzt wird, weil Hanau bekanntlich eine Fabrikstadt, und Frankfurt eine Handelstadt ist.

Für die Stadt Wetzlar wird ein Unterpräfect ernennt.

§. 30. In jedem Departemente wird ein Präfecturrath errichtet zur Entscheidung der Streitigkeiten, welche bei den Verwaltungsgegenständen vorkommen.

§. 31. Die Mitglieder des Präfecturraths und der Präfecturgeneralsecretair werden von Uns ernannt.

§. 32. Es wird in jedem Departemente ein Departementscollegium gebildet, dessen Mitglieder ihre Stellen lebenslänglich bekleiden. Wir werden ehestens die Mitglieder dieser Departementscollegien ernennen.

§. 33. Diese Benennung wird bestehen in 2/3 der Meistbegüterten; 1/6 wird bestehen aus den reichsten Kaufleuten und Fabrikanten, und 1/6 aus vorzüglichen Gelehrten und Künstlern.

§. 34. Es kann Niemand zum Mitgliede der Departementscollegien gewählt werden, der nicht großjährig ist.

§. 35. Die Departementscollegien ernennen die Mitglieder der Stände. Jedes Departement ernennt drei Güterbesitzer, einen Handelsmann oder Fabrikanten, einen Gelehrten oder Künstler.

§. 36. Es wird auch in jedem Departemente ein Generaldepartementsrath seyn. Zu jeder Ernennung werden Uns von den Departementscollegien zwei Candidaten (deren einer Mitglied der Departementscollegien seyn darf) vorgeschlagen.

Eben so werden Uns von den Departementscollegien die Municipalräthe vorgeschlagen.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 241. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_259.jpg&oldid=- (Version vom 13.10.2022)