Seite:Constitution der europaeischen staaten 268.jpg

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Vorrechte des Adels, der Standesherren, des Verhältnisses der kirchlichen Confessionen gegen einander u. s. w. erlassen worden waren. Der Großherzog sagte ausdrücklich in jenem Edicte:

„Die Reihefolge der wichtigsten Veränderungen, welche die Auflösung der Verfassung des teutschen Reiches und die Bildung des rheinischen Bundes herbeigeführt haben; die Einverleibung so verschiedenartiger Länder in Unsern Staat; die Wahrnehmung, daß, ungeachtet der von Uns erlassenen Constitutionsverordnungen, neue Verfügungen nothwendig sind; die vielfältigen Erfahrungen über die, den Zeitforderungen mehr entsprechenden, Verwaltungsformen; die jüngsten Vorgänge endlich in den beiden größern Bundesstaaten Bayern und Westphalen, sprechen das Bedürfniß stärker als je aus, Unserm Großherzogthume eine Grundverfassung und zweckmäßigere Verwaltungsordnung zu geben. – Wir sind daher entschlossen, die Staatsverwaltung auf einfache und pragmatische Grundsätze, welche dem Geiste der Zeit entsprechen, zurückzuführen; Wir wollen, daß die verschiedenen Provinzialgesetzgebungen aufgehoben und der Code Napoléon, als das vorzüglichste Resultat gesetzgebender Weisheit, mit einiger Rücksicht auf die, wegen der Landeseigenheiten nothwendigen, Modificationen und der in Frankreich wieder neuerdings eingeführten fideicommissarischen Eigenthumsverhältnisse eingeführt werde. Wir wollen ferner ein gleichförmiges Abgabesystem, durch Tilgung der durch die Kriegsverhältnisse angewachsenen Schuldenmasse des Staatskredits erhoben, und mittelst einer Landesrepräsentation, wie sie in Westphalen und Bayern eingeführt worden, das Band zwischen Uns und den Staatsbürgern noch tiefer, wie bisher, geknüpft wissen.“ etc.

Zunächst ward durch dieses Edict das bis dahin bestandene geheime Rathscollegium, als oberste Staatsbehörde,

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 250. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_268.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)