Seite:Constitution der europaeischen staaten 270.jpg

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erlaubt, die künftigen verfassungsmäßigen Rechte unsrer Unterthanen[1] näher festzusetzen, und ihnen eine höchste Grundlage und Garantie zu geben. Wir sind überzeugt, daß wir diese Rechte nicht dauerhafter begründen, und zugleich unsern Unterthanen aller Klassen über ihr Verhältniß gegen uns und unsere Behörden und über unsre Regierungsgrundsätze mit beruhigenderm Zutrauen erfüllen können, als durch die Einführung einer landständischen Verfassung in unserm Großherzogthume. Wir haben bereits hierzu die nöthigen Vorarbeiten angeordnet, und diese sind so weit gediehen, daß wir, nach angehörtem Staatsrathe, beschlossen haben, daß auf den 1. August d. J. die erste ständische Versammlung unsers Großherzogthums eröffnet werden soll.“

Statt dieser Eröffnung erschien in dem badenschen Regierungsblatte eine großherzogliche Erklärung vom 29. July 1816 (vgl. Allg. Zeitung, Nro. 219, S. 874) folgenden Inhalts:

„Bei der auf den Anfang Augusts festgesetzten ersten ständischen Versammlung hätte der Großherzog gehofft, daß in der Zwischenzeit diejenigen Gegenstände der teutschen Bundesverfassung, mit welchen er die besondere Verfassung des Großherzogthums in Einklang zu setzen gedächte, durch nähere Uebereinkunft mit den sämmtlichen Bundesgliedern würden verabredet und bestimmt werden; diese Hoffnung aber sey zur Zeit noch nicht in Erfüllung gegangen, und er sehe sich daher veranlaßt, die dem Lande zu gebende ständische Constitution, welche bereits vollendet zu seiner höchsten Sanction vorliege, für jetzt noch nicht zu verkünden.“

Aus dem Letztern erhellt wenigstens so viel, daß der

  1. Der vorige Großherzog bediente sich in seinen Edicten des Ausdrucks: Staatsbürger.
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 252. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_270.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)