Seite:Constitution der europaeischen staaten 295.jpg

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hat, und jetzt gerade, wo die größte Anspannung und Aufbietung aller Kräfte für den großen Zweck Teutschlands erforderlich wird, durchaus nicht mehr angemessen ist; daß in Entrichtung von Abgaben, Freiheiten, die Freiheit und Gerechtigkeiten, die öffentliche Gerechtigkeit zernichten; daß durch eine gleiche Vertheilung der Staatslasten alle Unterthanen nur eine Furcht, aber auch nur eine Hoffnung haben; – daß durch sie der Enthusiasmus der Freiheit, – der wahre Patriotismus entsteht, welcher, heller betrachtet, nichts anders als die Vorstellung der allgemeinen Gerechtigkeit ist –; daß die ganze Steuerlast aber beinahe bisher auf der producirenden Klasse gelegen, und daher nicht eine billige gerechte Gleichheit in der Vertheilung der Staatserfordernisse geherrscht, indem ein Theil dazu wenig oder gar nichts, ein anderer Theil hingegen öfters über seine Kräfte beigetragen hat; – daß unter die Letztern auch ganz vorzüglich Wir gehört haben, indem aus Unsern und Unsrer Vorfahren Dominialrevenüen, der Gehalt des größern Theils der Staatsdiener und sonstige außerordentliche Ausgaben, die von dem Gesammtstaate hätten geleistet werden müssen, bestritten sind, ein Grund mit, wodurch Unser Fürstliches Haus in eine so große Schuldenlast gestürzt worden ist; – daß daher nichts billiger ist, als daß von nun an keine Staatsbürger mehr so wenig als Wir selbst, von Unserm Dominial- und Privatvermögen, in Ansehung der Beiträge zu den Staatsbedürfnissen, befreit werden; als haben Wir uns bewogen gefunden, zu verordnen hiermit, wie folgt:

§. 1. Es soll gegenwärtiges Gesetz auf Unsre Gesammtbesitzungen, die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, ausgedehnt werden.

Die Staatsschulden[WS 1] beider Länder sollen zusammengeworfen, und von dem Gesammtstaate übernommen und aus der für diese von nun an bestehenden einzigen Staatskasse verzinset und nach und nach gelöscht werden. Unsre bisherigen Stände des Fürstenthums Waldeck werden daher dahin bestätigt, daß wir denselben wegen des Fürstenthums Pyrmont, um auch in dieser Hinsicht eine Gleichheit herbeizuführen, vier Mitglieder beigeordnet wissen wollen, wovon zwei aus Güterbesitzern, einer aus dem

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Staasschulden
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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 277. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_295.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2021)