Seite:Constitution der europaeischen staaten 312.jpg

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die Basis derselben, die Eintheilung der Stände in zwei Kammern, den Umfang ihrer Rechte, die Form der Wahl der Repräsentanten in der zweiten Kammer, die Dauer der Wahlen und die Zeitpuncte der Versammlung der Stände bekannt. Man sieht aus der, bis dahin auf teutschem Boden noch nicht üblichen, Abtheilung der versammelten Repräsentanten in zwei Kammern, wovon die Mitglieder der erstern lebenslänglich und erblich seyn sollen, daß man dabei theils die Verfassung Großbritanniens, theils Ludwigs 18 constituionelle Charte vor Augen hatte. Noch ist die Frage nicht entschieden, ob eine solche Stellung der Repräsentanten in zwei Kammern gegen einander, von welchen die in der erstern lebenslängliche Mitglieder sind, die in der zweiten durch Wahl ernannt werden sollen, auch in kleinern Staaten zweckmäßig und wohlthätig sey! Wir wollen darüber der Geschichte nicht vorgreifen, obgleich manche dabei eintretende Schwierigkeiten schwer zu beseitigen seyn dürften; denn sehr von einander verschieden sind die politischen Interessen des Herzogthums Nassau und der Königreiche Frankreich und Großbritannien im Innern! Auch hat der Ausdruck Herrenbank für die erste Kammer etwas, das dem Geiste der Zeit widerstrebt, und eben so scheint die Zahl der zusammenkommenden Repräsentanten in beiden Kammern für eine Bevölkerung von nicht ganz 300,000 Einwohnern vielleicht zu stark zu seyn! Doch, diese Bedenklichkeiten abgerechnet, spricht sich in dem Patent der verewigten Fürsten ein rechtlicher, zeitgemäßer Sinn aus. Sie geben ihren Ständen das Recht des Antheils an der Gesetzgebung, ohne welches alle ständische Repräsentanten immer nur Figuranten bleiben, und wenn auch der Einfluß des Grundeigenthums

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 294. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_312.jpg&oldid=- (Version vom 11.8.2023)