Seite:Constitution der europaeischen staaten 315.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

alle, den Anbau des Bodens störende, Weidegerechtsame bis zur Unschädlichkeit beschränkt; die Ablösung der Zehnten, Grundbelastungen und Servituten vorbereitet, so wie die Vertheilung gemeinheitlicher Allmenden im Voraus erleichtert; endlich für die Einführung einer völligen Gewerbefreiheit vorbereitende Maasregeln getroffen. Wir haben keine Abgaben von Unsern Unterthanen erhoben, außer für Bedürfnisse des Staates; Wir haben verordnet, daß ein Jeder dazu beitrage, nach dem Maasstabe seines reinen Einkommens; daß einzelnen Ständen oder Personen keine Befreiungen forthin davon belassen werden. Wir haben, in dringenden Finanzangelegenheiten, Domainen Unsers Hauses zum Vortheil der Staatskasse veräußert, indem es Uns nicht als eine Aufopferung erschien, was von Unserm Familiengut zur Wohlfahrt des Landes verwendet wurde.

Wir waren belohnt durch das Bewußtseyn, zum öffentlichen Wohl Unsre Regierungsrechte so zu verwalten, durch die oft und in unzweifelhaften Aeußerungen zu Unsrer Kenntniß gekommene treue Anhänglichkeit Unsrer Unterthanen, weniger nicht, durch den glücklichen Erfolg Unsrer Bemühungen, worin die Uns Angehörigen unter mancherlei schwierigen Verhältnissen, Schutz und wesentliche Vortheile, mit Auszeichnung sogar, nicht selten gefunden haben. Der schönste Lohn aber wurde Uns zu Theil, als Wir Uns durch die Wirkungen dieser Verwaltungsweise in den Stand gesetzt sahen, dem großen, gegen die, von unbegrenztem Ehrgeize versuchte, Aufrichtung einer Alleinherrschaft in Europa, mit der ganzen Kraft des, Unsrer Regierung untergebenen, teutschen Staatsgebietes beizutreten, und als Wir, in dem ruhmwürdigen Eifer Unsrer Unterthanen, für des gemeinsamen teutschen Vaterlandes Wiederherstellung, zur Freiheit und Unabhängigkeit Mittel fanden, ein mehreres sogar für diesen großen Zweck aufzubieten, als Uns, nach den abgeschlossenen Verträgen, zu leisten oblag.

Wir haben Unsern Unterthanen bei andern Veranlassungen öffentlich dafür gedankt, und erneuern auch jetzt gern diesen Ausdruck Unsers Gefühles. Sie haben ihr Recht auf eine selbstständige und ehrenhafte Stellung unter den verwandten Stämmen des teutschen Volkes, im

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 297. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_315.jpg&oldid=- (Version vom 23.11.2023)