Seite:Constitution der europaeischen staaten 326.jpg

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bringe, haben Wir selbst im Jahre 1808 den Versuch gemacht, solche wieder herzustellen; allein die immer aufs Neue ausbrechenden Kriege gestatteten keine ruhige Berathung und Fortsetzung wohlthätiger Verhältnisse.

Als aber endlich für Teutschland sich bessere Aussichten zeigten, als überall die Kräfte zur Rettung des teutschen Vaterlandes sich regten, glaubten Wir, daß es Unsere Pflicht sey, als teutscher Fürst an dem großen Bunde Theil zu nehmen. Unsere Unterthanen haben diese Gesinnungen mit Uns getheilt, und immer willig, theils persönlich, theils durch Kostenbeiträge für die große und heilige Sache zu wirken gesucht. Dieses Unser und der Unsrigen Bestreben ist der Aufmerksamkeit der hohen verbündeten Mächte nicht entgangen; und Wir haben darüber die unzweideutigsten Beweise erhalten. Von Unsern Nachkommen können Wir den Vorwurf nicht befürchten, als ob Wir und die Unsrigen in der Zeit das nicht gethan hätten, was in ihr geschehen mußte.

Nunmehr da das düstere Gewölk verderblicher Kriege und nicht minder verderblicher politischer Meinungen sich verzogen, da der Friede bleibend zurückgekehrt; so kann dem Fürsten nichts angelegentlicher erscheinen, als seinem Lande eine solche Verfassung zu geben, welche Sicherheit des Eigenthums und vernünftige Freiheit im Handeln, Reden und Schreiben gewährt, und somit die Bande zwischen Fürsten und Unterthan fester knüpft.

Die Bundesacte spricht im 13. Artikel den allgemeinen Willen der Fürsten dahin aus, daß in allen Bundesstaaten eine landständische Verfassung Statt finden werde. Daher sind die nähern Grundsätze und Bestimmungen, auf welche die ständische Verfassung der teutschen Staaten im Allgemeinen errichtet werden soll, noch zu erwarten, damit das Besondre dem Allgemeinen nicht widerspreche, sondern überall, so weit es möglich ist, eine Gleichförmigkeit Statt finde. Indessen wollen Wir Uns dadurch nicht abhalten lassen, Unsern getreuen Unterthanen hierüber vorläufig Unsre Gesinnungen und Ansichten im Allgemeinen über diesen so wichtigen Gegenstand mitzutheilen. Wir haben nach der Zurückkunft in Unsre Lande eines Unsrer ersten Geschäfte seyn lassen, Uns das früher abgeforderte

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 308. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_326.jpg&oldid=- (Version vom 9.10.2022)