Seite:Constitution der europaeischen staaten 339.jpg

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Bedingungen der Wahlen und der Wählbarkeit von Repräsentanten wirklich geltend zu werden vermag; eine solche Gesetzgebung aber ein wesentlicher Bestandtheil der abzufassenden Verfassungsurkunde seyn wird, deren Berathung und Entwurf der Zweck der zusammenberufenen Versammlung ist; so können die gegenwärtig und bei dieser Berathungsversammlung zu erscheinen berufenen Abgeordneten von Land und Städten nicht schon dießmal durch Wahl der Staatsbürger bestimmt werden. Auch würde, da ohne gesetzliche Vorbestimmungen und Fürsorgen weder eine ordnungsmäßige, noch eine freie Wahl gelingen kann, bei der Kürze der Zeit und der nothwendig bald nach ihrem ganzen Umfang zu begründenden Verfassung, diese der Zukunft und den Bestimmungen der Verfassungsurkunde als Folge vorbehaltene Art der Bestimmung der Repräsentanten nicht sofort anwendbar seyn können.

§. 21. Wir bestimmen in Erwägung dieser Gründe folgendes, ausschließlich zum Behuf der Berufung der Abgeordneten von Land und Städten Unserer neuen Lande zu der Berathungsversammlung Geltende:

1) Wir ernennen Unsern Präsidenten der Landesdirection zu Weimar, Freiherrn von Ziegesar, zu Unserm Commissario, um, nach angehörtem Rathe des Stadtraths zu Blankenhayn, der Justizbeamten zu Atzmannsdorf, Tonndorf und in Betreff der Voigtei Haßleben, des Justizbeamten zu Großrudestedt, einen Abgeordneten der Stadt Blankenhayn, einen Abgeordneten der sonst Erfurtischen Aemter und Ortschaften, einen Abgeordneten der Voigtei Haßleben zu der Berathungsversammlung zu berufen.

2) Unsern Geheimen Regierungsrath von Motz zu Eisenach ernennen Wir zu Unserm Commissario, um, nach angehörter Meinung der Stadträthe zu Vach und zu Geisa, zwei Abgeordnete für diese Städte und dortige Gebiete zu der Berathungsversammlung zu berufen.

3) An die Kreisausschreibende Stadt Neustadt aber ergeht, in Gemäßheit der bisherigen, für dieses Mal und bis etwa durch das abzufassende organische Gesetz hierüber etwas anders würde bestimmt seyn, beizubehaltende Observanz, hiermit Unsere Aufforderung, um wegen der von den

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 321. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_339.jpg&oldid=- (Version vom 1.3.2024)