Seite:Constitution der europaeischen staaten 347.jpg

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daß die jetzige treffliche Regierung schon an sich, bei ihrer Vorliebe für Wissenschaft und Kunst, das Interesse der intellectuellen Kultur wahrnehmen werde; so würde, bei jeder guten Regierung, dasselbe auch von den Grundbesitzern, vom Bürger- und Bauernstande gelten. Denn von Regenten, welche aus eigenem Antriebe Constitutionen geben, hat keine Volksklasse, so lange sie leben, etwas zu fürchten. Allein Constitutionen sollen für Jahrhunderte – bei dem Wechsel der Regenten und bei dem Wechsel der äußern politischen Schicksale der Staaten – gelten; sie sollen Volk und Regenten unzertrennlich verknüpfen; sie sollen die höchsten Angelegenheiten der Staaten von beiden gemeinschaftlich abhängig machen, und so, bei Erhebung der Volksthümlichkeit, die Regentengewalt stützen und mildern. Dann darf aber in der Kette der Volksvertretung keine besondere, und im Staate mit eigenthümlicher Wirksamkeit sich ankündigende, Kraft fehlen! So trauen wir wohl den zehn Vertretern des Bürgerstandes im Großherzogthume Weimar die richtige Kenntniß und den besten Willen für das Interesse der städtischen Gemeinden zu; allein das Interesse des Gelehrten, des Kaufmanns, der an dem Welthandel Theil nimmt und mit Boston und London, wie mit Brody und Triest in Verbindung steht, so wie das Interesse des großen Fabrikherrn, der täglich vielleicht 1000 Arbeiter beschäftigt und nährt, kann nur durch Männer aus der Mitte dieser Klassen tief gefühlt, und in dem Kreise der Volksrepräsentanten deutlich ausgesprochen und mit den Interessen der übrigen Stände bestimmt ausgeglichen werden!

Doch abgesehen von dieser Bemerkung, welche sich bei der Vergleichung der vorzüglichsten neuesten Constitutionen

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 329. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_347.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)