Seite:Constitution der europaeischen staaten 348.jpg

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im jüngern Europa mit der Weimarischen von selbst aufdrang, finden wir das Beste dieser Constitutionen in der Weimarischen nicht nur sehr zweckmäßig, sondern auch mit hoher Liberalität berücksichtigt. Wie frei und gerecht sind nicht die Wahlen! Wie schön tritt die unbedingte Freiheit der Presse hervor, die gewiß nicht wieder beschränkt werden wird, wenn auch im ersten Genusse dieses Gutes – wie bei allen großen Gütern des Lebens – ein befremdender Mißbrauch versucht werden könnte, vielleicht auch um, vermittelst der Schattenseite, die hohe unvertilgbare Würde der Lichtseite in der Preßfreiheit hervorzuheben. Allerdings haben seit mehreren tausend Jahren mehrere Individuen Gott geläugnet; und doch kommen gewiß auf zwei Atheisten eine Million Theisten. Vielen ist das Kreuz des Erlösers ein Aergerniß und eine Thorheit geworden; gewiß aber haben sie nicht vermocht, die Tausende von den Tempeln und Altären zu entfernen, denen dieses Kreuz göttliche Kraft und Weisheit ist! So auch mit der Preßfreiheit! Lasset uns nicht stutzig werden, wenn Individuen sie mißbrauchen! Pitt, der größte Staatsmann des jüngern Europa, empfand bei seinem Leben auch bisweilen Angriffe, die, ohne sie, bloß in den Tavernen verhallt wären; aber seine Asche in Westminster hat nichts von ihr zu befürchten, während der französische Nationalconvent, das Directorium und Napoleon durch sie in der öffentlichen Meinung Europens geächtet worden und gefallen sind! Gegen die gedruckte Injurie und Blasphemie gelte keine andere Strafe, als die im Gesetzbuch bestimmte gegen die gesagte und thätliche. Nur zehn Jahre lasse man die Preßfreiheit bestehen; so ist alles auszugleichen. Friedrich II. wagte es zuerst während einer Regierung von 46 Jahren,

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 330. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_348.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)