Seite:Constitution der europaeischen staaten 387.jpg

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sie „unter eine und dieselbe Constitution und zu einer gemeinschaftlichen Repräsentation“ vereinigt werden könnten. Doch ward auf diesem Landtage[1] nur die Gleichheit der Besteuerung festgesetzt, und wie darauf Napoleon das seinem Neffen, dem Prinzen von Holland, ertheilte Land während dessen Minderjährigkeit verwalten ließ, ward an eine besondere Constitution desselben nicht weiter gedacht, sondern alles nach dem Maasstabe der französischen Staatsverwaltung organisirt.

Von den Veränderungen in der Verfassung der zum teutschen Bunde gehörenden Staaten, Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg, Schwarzburg-Sondershausen, Lippe-Detmold, Lippe-Schaumburg, Großherzogthum Oldenburg, Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen, Lichtenstein, des Gesammthauses Reuß, und des Landgrafen von Hessen-Homburg ist noch nichts zur öffentlichen Kunde gekommen.

Im Hannöverschen Churstaate, so weit er an Westphalen gekommen war, so wie im Herzogthume Braunschweig-Wolfenbüttel galt von 1807–1813 die Constitution des Königreiches Westphalen; in demjenigen Theile Hannovers aber, der durch Napoleon im December 1810 Frankreich selbst einverleibt ward, die Constitution Frankreichs. Nach der Rückkehr der guelphischen Regierung in beiden Staaten ward sogleich die alte landständische Verfassung hergestellt. In dem zum Königreiche erhobenen, und bedeutend vergrößerten, Churstaate Hannover versammelten sich 43 adliche und 57 bürgerliche

  1. Winkopps rheinischer Bund, Heft 1, S. 131 ff. und Heft 2, S. 252 ff.
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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 369. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_387.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2021)