Seite:Constitution der europaeischen staaten 416.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

nur gemeiner Stadt Wohlfahrt nach meinem besten Wissen und Gewissen rathen und fördern; auch was gedachter Stadt Wohlfahrt geheim zu halten gebietet, vor Jederman bis in mein Grab geheim halten will. So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium.“

Die nachfolgenden Sitzungen bestimmt das Präsidium, welches nebst den beiden Vicepräsidenten einen besonderen Sitz in der Mitte des Versammlungssaals mit den Secretarien nimmt. Die Plätze der übrigen verbürgerten Mitglieder aber bestimmen sich für jede Sitzung, wie bei der ersten, fortwährend nach dem Loose, deren Zahl sich nun um sieben vermindert.

An den gesetzgebenden Körper gelangen in der Regel alle Vorträge von dem Senate durch das Präsidium.

Der Präsident, unter Mitberathung der beiden Vicepräsidenten, fertigt zu dem Ende ein Verzeichniß der zu berathenden Gegenstände, dessen Einsicht sämmtlichen Mitgliedern einige Tage früher offen liegt. Findet es die Versammlung nöthig; so werden besondere Ausschüsse zur Vorbereitung der einzelnen Gegenstände ernannt, welche sodann in der Deliberationssession einen Vortrag darüber erstatten.

Bei allen Deliberationen steht es jedem Mitgliede frei, bevor umvotirt wird, seine Gründe für und wider die Annahme mündlich vorzutragen und hören zu lassen, zu welchem Ende man sich Tags vor der Sitzung bei dem Secretariat anmeldet. Dieses verzeichnet die Namen der Mitglieder, welche für oder wider sprechen wollen, in der Ordnung, wie sich solche angemeldet haben, und stellt solches Verzeichniß dem Präsidenten zu seiner Maasnehmung und um diese Ordnung im Aufrufen beobachten zu können, zu. Sind die Discussionen über einen Gegenstand geschlossen; so wird nur mit wenigen Worten ohne Einmischung von Gründen auf den Aufruf des Präsidenten oder Vicepräsidenten, welche zuletzt stimmen, votirt.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 398. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_416.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)