Seite:Constitution der europaeischen staaten 434.jpg

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Diöcesangerechtsamen – so viel die katholische Gemeinde betrifft – wie solche nach geläuterten Grundsätzen des teutschen Staats- und Kirchenrechts, ohne Rücksicht auf das, nicht ferner anwendbare Entscheidungsjahr des westphälischen Friedensinstruments, bestehen, oder in Zukunft durch Concordate für ganz Teutschland regulirt werden dürften – durchaus unvorgreiflich.

Dem gesammten Senate bleibt die Oberaufsicht übertragen, und dem gesetzgebenden Körper ist die Sanction organischer Einrichtung und die Genehmigung allgemeiner Verordnungen vorbehalten; doch kann der Senat in Fällen, in welchen nach bekannten staatsrechtlichen Principien das landesherrliche Placet zu bischöfflichen Anordnungen vor deren Vollzug erfordert wird, solches ertheilen.

Jede Gemeinde der drei christlichen Confessionen besorgt, abgesondert unter der gedachten Oberaufsicht des Senats und der Sanction des Staats, ihre religiösen, kirchlichen, Schul- und Erziehungsangelegenheiten.

Artikel 36.

I. Protestantische Gemeinden.

a) Protestantisch-Lutherische.

Für die religiösen, kirchlichen, Schul- und Erziehungsangelegenheiten der protestantisch-lutherischen Gemeinde wird das unter der Reichsstadt schon bestandene lutherische Consistorium hergestellt. Es bestehet dasselbe

1. und 2) aus zwei lutherischen Senatoren der ersten oder zweiten Rathsordnung, wovon der ältere das Directorium führt,
3. 4. und 5) aus dem Senior des evangelisch-lutherischen Ministeriums und den zwei vordersten Pfarrherren, als Consistorialräthen, sodann
6) aus einem rechtsgelehrten Consistorialrathe.

Letzterer wird so gewählt, daß das Consistorium, nach vernommenem Gemeindekirchenvorstande, dem Senate drei Subjecte vorschlägt, wovon dieser einen wählt.

Mit Ausnahme der Ehesachen, welche an das Stadtgericht verwiesen bleiben, ist der Wirkungskreis dieser Behörde,

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 416. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_434.jpg&oldid=- (Version vom 6.12.2022)