Seite:Constitution der europaeischen staaten 439.jpg

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und für sich keinen Einfluß haben, z. B. die Begehung und Anordnung von Dankfesten wegen wichtiger weltlicher Ereignisse und dergleichen, verfügt der Senat, bald nach eigenem Gutbefinden, bald nach dem Vorschlag der verschiedenen kirchlichen Behörden, und macht letzteren solche zur Befolgung bekannt.

Artikel 45.
Ständige Bürgerrepräsentation oder Bürgerausschuß (vorhin Bürgercolleg).

Außer dem Senate, als dem Regierungs- und Verwaltungscollegio, bestehet fortwährend eine eigene Bürgerrepräsentation oder ein Bürgerausschuß von 51 hiesigen Bürgern, gewählt aus allen Ständen der hiesigen christlichen Bürgerschaft, mit Berücksichtigung aller drei christlichen Confessionen, von welchen sich zu aller Zeit mehrere Mitglieder darin befinden müssen. Stets soll auch dieses bürgerliche Repräsentationscolleg wenigstens sechs Rechtsgelehrte in seiner Mitte zählen.

Dieser Bürgerausschuß wählt sich selbst einen Senior auf drei Jahre, welcher aber fortwährend reeligibel ist. Er nimmt auch einen rechtsgelehrten Consulenten an, und kommt mit dem Gewählten über die Zeit und Bedingnisse nach Convenienz überein.

Sollte die Erfahrung die Zahl von 51 Mitgliedern des Bürgerausschusses als zu gering bewähren; so kann das Collegium auf eine Vermehrung bei dem gesetzgebenden Körper antragen.

Artikel 46.
Wahlart der Mitglieder des Bürgerausschusses.

Abgesehen von der transitorischen ersten Wahl des Bürgerausschusses[WS 1] soll die Wahl der Mitglieder desselben bei hiernächst erledigt werdenden Plätzen folgendermaßen geschehen.

Der Bürgerausschuß wählt aus seiner Mitte sechs Personen und ein gleiches geschiehet von jenen 45 Bürgern,

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Bür|ausschusses
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 421. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_439.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)