Seite:Constitution der europaeischen staaten 450.jpg

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mehrern unverkennbaren Rücksichten auf die neuern Constitutionen in den übrigen europäischen Staaten, dennoch auch sehr viele örtliche und für Schweden eigenthümliche Bestimmungen enthält, und namentlich die königliche Macht mehr beschränkt, als sie in Schweden seit 1772 unter Gustav 3. und 4. beschränkt gewesen war.

Constitution vom 7. Jun. 1809.

§. 1. Das Schwedische Reich soll von einem Könige regiert werden, und ein Erbreich mit der Successionsordnung für die männlichen Nachkommen eines verstorbenen Königs seyn, welches die Stände des Reichs feststellen werden.

§. 2. Der König soll immer der rein Evangelischen Lehre zugethan seyn, so wie sie in der unveränderten augsburgischen Confession, und in dem Beschluß der Versammlung zu Upsala vom Jahr 1593 angenommen und erklärt worden ist.

§. 3. Die Majestät des Königs soll heilig und in Würden gehalten werden; Seine Handlungen sind keiner öffentlichen Censur unterworfen.

§. 4. Der König regiert allein das Reich, so, wie dessen Regierungsform es vorschreibt; indessen nimmt er Bericht und Rath in den hier unten angeführten Fällen von einem Staatsrathe an. Der König erwählt dazu einsichtsvolle, erfahrne, redliche und allgemein geachtete, gebohrne Schwedische Männer von der reinen Evangelischen Lehre, sie mögen nun Adeliche oder Unadeliche seyn.

§. 5. Der Staatsrath soll aus neun Mitgliedern bestehen, welche das Recht besitzen, über alle darin vorkommende Sachen zu verhandeln, nämlich: Ein Justizstaatsminister, der zugleich beständig Mitglied des höchsten Tribunals des Königs seyn soll; ein Staatsminister für die ausländischen Geschäfte; sechs Staatsräthe, von welchen wenigstens drei in Civilämtern gedient haben müssen, nebst einem Hofcanzler. Jeder Staatssecretair, oder derjenige, welcher seinem Amte vorsteht, hat Sitz und Stimme im

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 432. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_450.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)