Seite:Constitution der europaeischen staaten 520.jpg

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In Friedenszeiten geschieht die Inauguration abwechselnd zu Amsterdam und in einer Stadt der südlichen Provinzen, welche der König wählt.

53. Nachdem in dieser öffentlichen Sitzung das Fundamentalgesetz dem Könige ganz vorgelesen worden ist, leistet er folgenden Eid:

„Ich schwöre dem Volke der Niederlande, das Fundamentalgesetz des Königreiches aufrecht zu erhalten, und zu beobachten, und daß ich bei keiner Gelegenheit und unter keinem Vorwande, welcher er auch sey, mich davon entfernen oder zugeben werde, daß man sich davon entferne.
Ich schwöre ferner, mit aller meiner Macht die Unabhängigkeit des Königreiches und die Integrität seines Gebiets, so wie die öffentliche und individuelle Freiheit zu vertheidigen und zu bewahren, die Rechte aller und jeder meiner Unterthanen zu erhalten, und zur Sicherung und Erhöhung des allgemeinen und besondern Wohlergehens, so wie ein guter König schuldig ist, alle Mittel anzuwenden, welche die Gesetze zu meiner Verfügung stellen.
So wahr mir Gott helfe.“

54. Nach der Leistung dieses Eides wird der König in der nämlichen Sitzung von den Generalstaaten inaugurirt.

Der Präsident spricht in dieser Absicht folgende feierliche Erklärung aus, welche er und alle Mitglieder durch einen individuellen Eid bestärken:

„Wir schwören im Namen des Volkes der Niederlande, daß wir, kraft des Fundamentalgesetzes dieses Staates, Sie zum Könige annehmen und inauguriren; daß wir die Rechte Ihrer Krone aufrecht erhalten werden; daß wir in der Vertheidigung Ihrer Person und Ihrer königlichen Würde Ihnen gehorsam und treu seyn werden; und wir schwören alles zu thun, was gute und getreue Generalstaaten zu thun verpflichtet sind.
So wahr uns Gott helfe.“

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 504. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_520.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)