Seite:Constitution der europaeischen staaten 534.jpg

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132. Die Stadtobrigkeiten werden auf die Art organisirt, welche in den Reglements, die die bestehenden Obrigkeiten oder von dem Könige ernannten Specialcommissionen vorschlagen, angenommen wird.

Diese Reglements werden den Provinzialstaaten zugesandt, welche sie mit ihren Bemerkungen der Genehmigung des Königs unterwerfen.

Sie betreffen die Art der Wahl derjenigen Mitglieder der Provinzialstaaten, welche jede Stadt stellt.

133. Jede Stadt hat ein Wahlcollegium; es wird jedes Jahr zusammenberufen, blos um zu den vacanten Stellen in dem Stadtrathe zu ernennen.

134. Die stimmfähigen Einwohner jeder Stadt ernennen zu den vacanten Stellen in den Wahlcollegien. Die Ernennungen geschehen jedes Jahr, nach der Majorität der Stimmen, durch versiegelte und unterzeichnete Billets, welche auf Anordnung der Municipalverwaltung in den Häusern eingesammelt werden.

Die Reglements jeder Stadt bestimmen die Quote der directen Steuer, welche man bezahlen muß, und die andern Eigenschaften, welche man haben muß, um stimmfähig zu seyn.

135. Zum Behufe der Ausübung des Wahlrechts, ist das Land in Districte getheilt.

136. Man kann nicht zu gleicher Zeit Mitglied der Staaten von mehr als einer Provinz seyn.

137. Der König ernennt in allen Provinzen Commissäre, unter einer Benennung, welche er für schicklich hält, und giebt ihnen die nöthigen Instructionen, um die Vollziehung der Gesetze zu sichern, und über die Interessen des Königreiches und der Provinz zu wachen.

Sic haben den Vorsitz in der Versammlung der Staaten und der nach der Verordnung des Art. 153. zu ernennenden Deputationen.

Bei ihrer Ernennung leisten sie den Eid, dem Fundamentalgesetze getreu zu seyn.

138. Die Mitglieder der Provinzialstaaten leisten, bevor sie ihr Amt antreten, jedes nach dem Rituale seines Cultus, folgenden Eid:

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 518. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_534.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)