Seite:Curieuse und sehr wunderbare Relation, von denen sich neuer Dingen in Servien erzeigenden Blut-Saugern oder Vampyrs 038.png

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vielen Orten scharrete man die Todten nur ein wenig mit Erden zu, daher sie leicht heraus geworffen, von Hunden und andern Thieren mißhandelt werden konten. Insgemein hat man gar zu sehr mit den Leichen unter die Erde geeilet. Wie tumultuarisch und unordentlich es damit müße hergegangen seyn, kan man genug daraus schließen, daß noch zu unserer Väter Zeiten oder drüber der gottselige Churfürst Augustus eine Verordnung machen muste, daß man einen Verstorbenen zum wenigsten zwölff Stunden lang im Hause behalten solle, s. Kirchen-Ordn. General-Artic. n. 15.


§. 5.

Was manchen auf dem Schragen, manchen noch auf dem Kirch-Hof bey dem Grab wiederfahren ist, das hat andern im Grabe erst wiederfahren können, nemlich daß sich ihr noch nie verloschenes Leben wieder geoffenbahret hat. Gedachter Herr Hilscher erzehlet von seiner eigenen Gemeinde, daß A. 1719. eine Christliche Witwe begraben worden, welche als A. 1680. in der damaligen Contagion ihr Mann nebst 25. Personen aus einem Hause verstorben, und sie selbs auch von der Pest hefftig angegriffen worden seye, habe man sie den andern Leichen zugesellet. Indem aber des Abends,