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undt (Gott lob) vollendet den 31 Maij 1613 durch Cyriacum Alberti Fuldanum cantorem Barbyensem.” Die Abschriften sind vielfach fehlerhaft und unzuverlässig, besonders in den Zeugennamen, b) Copiae etlicher Verschreibung undt gräfflichen Consens über tausent Thaler 1565, zum Gebaw dess Kirchenthurmbs zu Barby, hieher verzeichnett 15 Januar anno mdcxiix. c) Becker-Ordnung der Stadt Zerbst anno 1612 aufgericht.

7) Ein Copialbuch des Prämonstratenserklosters Ilfeld in der Grafschaft Hohnstein, welches sich im gräflich Stolbergischen Archive zu Stolberg befindet und mir durch Herrn Archivrath Beyer daselbst freundlichst mitgetheilt worden ist, Papier, in Folio, 112 beschriebene Bll. enthaltend, ist zu Ausgang des 15 Jahrhunderts zusammengetragen und enthält theilweise sehr fehlerhafte Abschriften.

8) Ein Aschersleber Copialbuch im dortigen Stadtarchive, mir vom Magistrate daselbst bereitwilligst zur Benutzung überlassen, enthält 9 beschriebene Bll. in Folio, Papier, und datiert aus der Mitte des 15 Jahrhunderts. Es besteht nur aus Abschriften von Michaelsteiner Urkunden, welche sich im Original grösstentheils im Landeshauptarchive zu Wolfenbüttel befinden. Die Urkunden beziehen sich sämmtlich auf das untergegangene Dorf Hercksdorf (Hargisdorf) zwischen Aschersleben und Winningen, am ehemaligen Aschersleber See. Ihnen ist noch eine Reihe von Originalurkunden aus späterer Zeit angebunden, welche die Stadt Aschersleben betreffen.

9) Ein Copialbuch der Stadt Zerbst (Copiarium civitatis Serwestanae), welches sich durch einen merkwürdigen Zufall in die Königliche Bibliothek zu Kopenhagen verirrt hat und mir durch die ausnehmende Freundlichkeit des Herrn Dr. Braun, Conservators der genannten Bibliothek, mitgetheilt worden ist, ein Pergamentcodex in Quart, 25 Bll. stark, im 15 Jahrhundert, Einiges auch erst im 16 Jahrhundert geschrieben, enthält eine Reihe auf die Stadt Zerbst bezüglicher Urkunden vom Jahre 1295 an bis in das 15 Jahrhundert hinein, welche freilich zum grössten Theil noch in den Originalen vorhanden sind.


Mit dem vorliegenden Bande beginnt das Anhaltische Urkundenbuch im engern Sinne. Denn während in dem ersten Bande neben den ältesten urkundlichen Zeugnissen über das Land Anhalt auch die sehr zahlreichen Urkunden Aufnahme gefunden haben, in denen die Mitgheder des fürstlichen Hauses nicht nur in ihrer heimischen, sondern auch in ihrer über die Grenzen Anhalts hinausgehenden Thätigkeit, sei es im Gefolge der deutschen Könige und Kaiser, sei es als Inhaber anderer Reichslehen und Territorien, erscheinen, beschränkt sich der vorliegende Band fast ausschliesslich auf Urkunden, welche lediglich Anhaltische Verhältnisse berühren. Die spärlichen Urkunden, in denen die Anhaltischen Fürsten auch hier als Zeugen der Kaiser oder anderer deutscher

Empfohlene Zitierweise:
Otto von Heinemann (Hrsg.): Codex diplomaticus Anhaltinus. Band 2., Dessau 1875, Seite XVI. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DE_CDA_2_A16.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)