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schlechte Gesellschaft geriethen, auf Abwege gebracht. Es müßten daher unter der Aufsicht und Leitung der Lokalcomité’s des Großen Deutschen Frauen-Vereins in den verschiedenen Städten Deutschlands, Mädchenherbergen errichtet werden, wo die Arbeiterinnen und Dienstmädchen, die da einkehren, unter der Aufsicht einer sittsamen Hausmutter gestellt werden, die sie während ihres Aufenthalts daselbst zu nützlichen Beschäftigungen anhält und wo sie für ihre Beköstigung nur ein Geringes zu zahlen haben würden.

     7. Vorlage. Die Errichtung von Frauen-Bildungsvereinen in den verschiedenen Städten Deutschlands. Dieselben sollen einerseits als Versammlungsorte dienen für befähigte Damen, die sich über Culturfragen und ähnliche ernsthafte Dinge besprechen wollen, andererseits aber auch für die niederen Volksklassen des weiblichen Geschlechts, um sich da an bestimmten Wochenabenden durch Vorträge und Vorlesungen, die ihnen von den befähigten Damen und auch Herren, wenn sich solche hierfür bereit erklären, gehalten werden sollen, Belehrung zu holen. Die Frauen-Bildungsvereine sollen sich ferner:

     8. Vorlage. Die Errichtung von kleinen Frauen-Museen für Literatur, Kunst und Musik angelegen sein lassen. In diesen Museen würden ältere und neuere gediegene Werke der Literatur, Kunst und Musik von und für Frauen aufgenommen und zur Benützung der Vereins-Mitglieder freigegeben werden.

     Zu dem Ressort der Frauen-Bildungsvereine würden noch gehören:

A. Sonntagsschulen zur Fortbildung für das weibliche Geschlecht aller Klassen.
B. Errichtung von Sparkassen für Frauen und Mädchen.
C. Consumvereine für Hausfrauen.

     Es dürfte nun die Frage aufgeworfen werden, aus welchen Mitteln sollen diese allenfalls kostspieligen Institute ins Leben gerufen werden, über welche Geldkräfte wird die Frauenversammlung zunächst verfügen können und wie sollen alle diese Anstalten administrirt werden? Hierauf bin ich mit folgenden Antworten vorbereitet:

     A. Es möge ein großer deutscher Frauenverein gebildet werden, dessen Mitglieder sich über ganz Deutschland ausdehnen und deren Beiträge für den Verein 2 Thaler jährlich, denselben in den Stand setzen sollen, über eine ansehnliche Jahreseinnahme verfügen zu können.

     B. Auf Grundlage der Jahreseinnahme soll eine Volksbank errichtet werden, welche Kassenscheine emittirt in einer Summe, die das Dreifache der Einnahme übersteigt, so, daß im 1. Jahr nur der dritte Theil der emittirten Cassenscheine gegen Metallwerth umgewechselt werden kann. Der Verein setzt sich zu diesem Zwecke mit Banquierhäusern in Verbindung, die den Werth der ausgegebenen Cassenscheine garantiren.

     C. Aus der Mitte des Centralcomités, welches die Angelegenheiten des Vereins leitet, soll eine Finanzverwaltung von sicheren und geschäftskundigen Männern gewählt werden, die dem Verein für die gewissenhafte und verständige Verwaltung seines Vermögens verantwortlich und für ihre Mühewaltung, wenn es verlangt würde, honorirt werden.

     Ueber die Art und Weise der Bildung eines großen deutschen Frauenvereins hat nun die Frauenconferenz berathen und einen solchen begründet. Die Statuten des Vereins können durch die Expedition der Allgem. Frauenzeitung in Leipzig, Windmühlenstr. 14, gratis bezogen werden. Die ausführlichen Verhandlungen der Frauenconferenz sind in der Allgem. Frauenzeitung enthalten.


Druck von G. W. Bollrath in Leipzig.
Empfohlene Zitierweise:
Philipp Anton Korn: Die erste deutsche Frauen-Conferenz in Leipzig. Leipzig 1865, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DE_Erste_deutsche_Frauen-Conferenz_026.png&oldid=- (Version vom 17.8.2016)