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Sünde gegen das achte Gebot! (siehe Kniewel, Seite 50 der ersten Ausgabe.)

Der Verfasser von „Preußen, seine Verfassung etc.“, Herr v. Bülow-Cummerow ist, nachdem dem Könige ein Prachtexemplar dieses Werkes zugesandt wurde, zur königl. Tafel gezogen und mit Huld empfangen worden.

Der Dr. Haering (Willibald Alexis als Schriftsteller) hat zu dem Zwecke, mit dem „Berliner Lese-Kabinet“ eine Buchhandlung zu verbinden und das Erstere dadurch zu heben, sich zum Buchhändler machen lassen, und bestimmt die „Buchhandlung des Berliner Lese-Kabinets“ sowohl zum Verlag als zum Sortimentshandel.

Liszt wird am nächsten Donnerstag in einem glänzenden Komitat von den hiesigen Studirenden nach dem nahen Dorfe Friedrichsfelde geleitet und dort unter dem festlichsten Jubel aus einem Kreise treten, in welchem er die ausgezeichnetsten Ehrenbezeugungen erhalten hat. -


2.

No. 87—88.

29. März 1842.

Berlin, 25. März. Die Rheinische Zeitung enthält in Nr. 76 eine aus der Düsseld. Ztg. entnommene Berliner Korrespondenz des Inhalts, daß „ein hiesiger beliebter Literat (da sein Name in anderen Blättern schon genannt worden ist, so gibt es keinen Grund, ihn hier zu verschweigen: es ist Dr. Mügge) bei der Behörde um ein Auswanderungspatent nachgesucht haben soll, da seine politischen Ansichten mit denen unserer Regierung nicht harmoniren können.“ Obgleich ich nicht die Ehre habe, ein officieller Lügen-Aufdecker zu sein, so nehme ich doch gerne die Gelegenheit wahr, ex officio der Wahrheit zu erklären, daß das gemeldete Gerücht ein officielles Gift sei, das in allen Apotheken der gemeinen Welt unter dem Namen „Verläumdung“