Seite:DE Stirner Schriften 065.jpg

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Berlin. Verlag des Berliner Lesekabinetts.“ Es wäre unbillig, wenn man aus einer Flugschrift das Beste ausziehen wollte, da mancher Leser dadurch verleitet würde, sie selbst zur Seite liegen zu lassen; dagegen ist es nöthig, darauf aufmerksam zu machen, dass obige Broschüre sich nicht bloss auf die Berliner Juristen-Fakultät bezieht, sondern auf alle preussischen, ja auf die deutschen überhaupt. Denn nachdem das Wesen der „historischen“ oder besser „unphilosophischen“ Rechtsschule charakterisirt und die durch sie verschuldete Unlebendigkeit der Rechtwissenschaft bewiesen worden, wird eine nothwendige Reform der Fakultät in Vorschlag gebracht, die, weil sie „in der Natur der Verhältnisse selbst begründet ist und von dieser gefordert wird“, nicht als abenteuerlich zurückgewiesen werden kann. Und diese Reform ist auf jeder Universität nothwendig und wird sich auch Bahn brechen: „denn der Zeitgeist lässt sich nicht hemmen, und wenn er nicht von Denen verstanden wird, die geordnet sind, ihm gesetzliche Wege zu bahnen, so schafft er sich diese selbst auf thatsächliche Weise“. Wer könnte wohl jetzt noch Aeusserungen gut heissen, wie die des Hrn. v. Savigny in seiner Schrift „Vom Beruf unserer Zeit“, in welcher eine stolze Philologie sich in folgenden Worten ausspricht: „Was insbesondere die Vorlesungen über das Landrecht betrifft, so glaube ich allerdings, dass diese in der gegenwärtigen Lage besser nicht gehalten werden, indem zum praktischen Bedürfniss die spätere Einübung hinreicht, eine wissenschaftliche Seite aber dem Gegenstande abzugewinnen, aus Mangel an speziellen geschichtlichen Quellen schwer sein dürfte.“ Dass die „spätere Einübung“ nicht hinreicht, wird Hr. v. Savigny in seiner jetzigen Stellung wohl erkennen, und wenn er damit die Einsicht verbindet, dass es für seine „historische“ Weise allerdings keinen andern entsprechenden Pol gibt, als die „spätere Einübung“, weil jene Weise und diese Einübung gleich sehr mechanisch