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sich die Meisten ohne Nachdenken gefangen nehmen lassen, die Meinung nämlich, dass die Ehescheidung ein Uebel sei. Da werden uns denn die Rheinprovinzen gerühmt, wo 50-60 Mal weniger Ehescheidungen vorkommen als im Kammergerichtsdepartement. Soll das beweisen, dass in der ehescheidungsscheuen Rheinprovinz weniger schlechte Ehen bestehen als in den alten Provinzen? Im Gegentheil, es bewiese eher, dass dort weit mehr, vielleicht eben 50–60 Mal mehr schlechte Ehen Bestand haben als hier: denn hier löst man die Scheinehen in ihr gebührendes Nichts auf, dort conservirt man sie wie heilige Reliquien. Was will man denn durch Erschwerung der Ehescheidung aufrecht erhalten? „Die Heiligkeit der Ehe!“ Lassen wir den Ausdruck „heiliger“ Ehestand vorerst gelten, so ist doch klar, dass ein heiliger Ehestand nicht auf Scheidung klagen wird. Mithin ist es nicht wahr, das man die „heilige“ Ehe sichern will, sondern die „unheilige“ Ehe will man verewigen. Das ist aber allerdings der Fluch aller Derer, die an „Heiligkeiten“ kleben, dass sie das Unheilige heiligen, d. h. ihr Fluch ist die Werkheiligkeit. So lange man der Ehe keine andere Seite[WS 1] abgewinnt als die „Heiligkeit“, wird man nur inconsequenterweise gegen jenes Ehescheidungsgesetz eifern können; denn wenn das Sacrilegium nicht hart bestraft werden soll, wo soll denn harte Strafe eintreten? Schiebt man statt des „Sittlichen“ das Prädicat des „Heiligen“ unter, so verwirkt man durch Verletzung des „Heiligthums“ mit Fug und Recht – nicht das Zuchthaus, nein! den Scheiterhaufen.


32.

No. 348.

14. Dezember 1842.
Preußen.

ο Berlin, 11. Dec. Ein ergötzliches Seitenstück zu dem Beschluss unserer Stadtverordnetenversammlung, die,

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Max Stirner: Max Stirner's Kleinere Schriften und Entgegnungen. , Berlin 1914, Seite 229. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DE_Stirner_Schriften_229.jpg&oldid=- (Version vom 21.4.2018)