Seite:DE Stirner Schriften 325.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Wenn die Anhaltiner z. B. unter sich eine Republik bilden wollten, so würde das Reich als Reich gegen die Bildung dieser republikanischen Gesinnungsgemeinde ebensowenig eine Einwendung machen, als es Einspruch thäte, wenn die Anhaltiner ihren Glauben änderten und katholisch würden. Nur wenn er verkennt, was das Reich im Unterschiede vom Staate ist, kann der Reichsverweser sich verleiten lassen, denselben Fehler zu begehen, in den diejenigen Fürsten geriethen, welche den Glauben der Staatsbürger überwachten und die Glaubensfreiheit unterdrückten. Erhält er hingegen die Bedeutung des Reiches in ihrer Reinheit, so werden die Fürsten dem Reiche und dem Reichsverweser gegenüber zu dem, was die Kirchen-Prälaten dem Staate und dem Staatsoberhaupte gegenüber sind: wie diese Mittelpunkte derjenigen Gläubigen sind, welche ihr Glaube um diese Mittelpunkte versammelt, so sind dann die Fürsten Mittelpunkte derjenigen Gesinnungsvollen, welche vermöge ihrer Gesinnung dieser Mittelpunkte bedürfen.

Dieser wesentliche Unterschied zwischen Reich und Staat scheint die Ursache zu sein, weshalb jetzt die Sehnsucht nach einem Aufgehen der einzelnen Staaten in das Reich so allgemein wird. Es ist das Ringen nach der Freiheit, aus dem Staatenverbande und dem Staatsbürgerthum ungestraft austreten zu können, oder mit anderen Worten: ein Reichsbürger zu sein, ohne ein Staatsbürger sein zu müssen. Dieser Drang wird zwar auch im Reiche seine volle Befriedigung nicht finden; aber er meint darin einstweilen wenigstens vor der Zwingherrschaft der Staatsbürgerlichkeit dieselbe Rettung zu finden, die der Staat dem Glaubenslosen vor der Zwingherrschaft einer intoleranten Kirchlichkeit bot.

Uebrigens drücken sich die Adressen, welche von allen Seiten her einlaufen, über den hier behandelten Gegenstand noch sehr unvollkommen aus und zeigen mehr Eifer für die Auflösung des preußischen Staates, als unparteiische Einsicht