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Das Ausland. 1,2.1828

jenseits[WS 1] des Flusses eine bedeutende persische Macht zusammenzog; so ging er, unter dem Schutz seiner Artillerie, zuerst mit einer kleinen Abtheilung Cavallerie und Infanterie und mit zwei Stücken leichtem Geschütz, und nachdem er so den Uebergang gesichert hatte, mit acht Battaillons Infanterie, einem starken Corps Cavallerie und ungefähr 20 Kanonen auf einer fliegenden Brücke [1] über den Strom, und stellte sich in zwei Treffen auf der Ebene zwischen dem Arras und den Höhen, welche die Perser besetzt hatten, auf. Auf der Seite der letztern deckte Abbas Mirza, der auf einem Hügel von einiger Höhe stand, mit einem kleinen Corps Infanterie und Cavallerie und sechs Kanonen den linken Flügel. In Verbindung mit ihm stand Hassan Khan und auf dem rechten Flügel der Assuf ed Daulah, der eine Stellung in einem engen Thal eingenommen hatte, in welchem er gegen das Feuer der Feinde geschützt war.

Die Russen rückten langsamen Schrittes vor, und die Kanonen des Prinzen unterhielten ein heftiges Feuer gegen sie, welches von der russischen Artillerie, wegen der vortheilhaften Stellung der Feinde, ohne alle Wirkung erwiedert wurde. Auch Hassan Khan behauptete seine Position, und machte selbst mit seiner Reiterei einige Angriffe, die nicht ohne Erfolg waren. Das Gefecht hatte mehrere Stunden gedauert, und die Russen waren erschöpft von der Hitze des Tages, die äußerst drückend war. Die Perser hatten keinen Mann verloren, und es war wahrscheinlich, daß das Treffen ohne irgend ein entscheidendes Resultat bleiben würde, als der russische linke Flügel gegen das Thal vorrückte, welches der Premierminister eingenommen hatte. Zwei oder drei Kanonen, gegen eine Cavalleriemasse gerichtet, die – in einem engen Raum zusammengedrängt – sich nicht bewegen konnte und weder von Infanterie, noch Geschütz unterstützt war, brachten dieselbe sogleich in Verwirrung. Die Perser flohen nach allen Richtungen; die russissche Reiterei verfolgte sie eine kurze Strecke, konnte indessen nur wenige von ihnen erreichen.

Nachdem der rechte Flügel auf diese Weise geschlagen worden war, fürchtete Abbas Mirza von seinem Lager zu Tschurs abgeschnitten zu werden, er zog sich daher in guter Ordnung zurück, und deckte mit seiner Artillerie die Flucht der Armee.

(Fortsetzung folgt.)


Die Republik Guatemala.


(Schluß.)

Jeder Staat ist in eine gewisse Anzahl von Volksjunten, Districten und Departemens eingetheilt. Eine Volksjunta darf nicht weniger als 250, und nicht mehr als 2500 Bürger in sich schließen, und ernennt für jede 250 Bürger einen ersten Wähler. Die ersten Wähler von jeder Junta in einem District bilden zusammen die Districtjunta, und diese ernennt für je zehn erste Wähler einen Districtwähler. Die Districtwähler eines ganzen Departements vereinigt machen die Departementsjuntas aus und diese erwählen die Senatoren und Repräsentanten, so wie die höchsten Reichsbehörden und executiven Autoritäten der Republik.

Die gesetzgebende Gewalt beruht in einem Congreß, der aus den Repräsentanten zusammengesetzt ist, welche jährlich neu gewählt werden, in dem Verhältniß von Einem auf je zwölf Districtwähler, d. i. Einer auf je 30,000 Bürger. Diese Corporation versammelt sich jährlich am ersten März, und ihre Sitzungen dauern drei Monate. Das Recht, die Bestimmungen des Congresses zu genehmigen (sancionar) oder zu verwerfen gehört dem Senat, und die von diesem sanctionirten Verfügungen, sogleich bekannt zu machen und zu vollziehen, ist die Pflicht der executiven Gewalt. – Der Senat besteht aus zwei Mitgliedern und einem Ersatzmann von jedem Staate, und wird jährlich zu einem Dritttheil neu gewählt. Außer dem Rechte, die Verfügungen des Congresses zu sanctioniren oder zu verwerfen, hat er die Verpflichtung, über die Constitution der Republik zu wachen und der executiven Gewalt seinen Rath zu geben, so wie dem Präsidenten eine dreifache Liste zur Ernennung der ersten Civil- und Militärbehörden des Staates vorzulegen und, wenn Grund vorhanden ist, sie in Anklagezustand zu versetzen.

Der Präsident wird für die Periode von vier Jahren gewählt und übt die executive Gewalt der Republik in demselben Sinne aus, wie der Präsident der Vereinigten Staaten; nur ist er in einem noch bei weitem höheren Grade darauf beschränkt, die Verfügungen des Congresses zu vollziehen, und namentlich besitzt er das wichtige Recht des Veto gegen die Beschlüsse desselben nicht. – Der oberste Gerichtshof besteht aus fünf oder sieben Mitgliedern, die alle zwei Jahre neu gewählt werden, doch immer wieder erwählt werden können. Er erkennt über die Anklagen, welche auf Anzeige des Senates erhoben werden.

Die Bundesverfassung ist zugleich die Norm für alle die einzelnen Verfassungen der verschiedenen Staaten. So hat San Salvador einen gesetzgebenden Körper oder Congreß, der aus nicht weniger als neun und nicht mehr als 21 Deputirten besteht; die Bestimmungen desselben unterliegen der Revision eines repräsentativen Rathes, der für drei Jahre gewählt wird, und die ausübende Gewalt liegt in der Hand eines Gouverneurs, des Xefe supremo, der sein Amt vier Jahre bekleidet und die Intendanten ernennt, von denen die verschiedenen Departemens regiert werden. Die Constitution der übrigen Staaten ist im Wesentlichen dieselbe.

Die äußeren Verhältnisse von Guatemala bieten im gegenwärtigen Augenblicke nichts dar, was zu einer näheren Betrachtung auffordern könnte; im Innern widerspricht der zerrüttete Zustand des Landes den günstigen Vorzeichen, welche die blutlose Begründung seiner Unabhängigkeit darbot, und den Erwartungen, zu welchen das allgemeine

  1. Auf Burduls, Ochsenfellen, die in der Form von Schläuchen zusammengenäht und mit Luft gefüllt sind. Asiatic Journal, Oct. 1827 p. 515.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage:jenseit
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: Das Ausland. 1,2.1828. Cotta, München 1828, Seite 511. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Ausland_(1828)_533.jpg&oldid=- (Version vom 17.9.2023)