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1. Kapitel.
Der Millionenprozeß Gorrison.

Der Zuhörerraum des Gerichtssaales war überfüllt. Eine stickige, verdorbene Luft lagerte über der gespannt lauschenden Menge, die von den juristischen Ausführungen des Kronanwalts nur so viel verstand, daß die Klägerin keineswegs einwandfrei habe nachweisen können, daß sie mit dem ohne testamentarische Erben Verstorbenen trotz des gleichlautenden Namens Gorrison entfernt verwandt gewesen sei.

Frau Mary Gorrison saß mit ihrer Tochter Bessie neben ihrem Rechtsanwalt, und mit totenblassem, verhärmtem Gesicht und mit scheu zu Boden geschlagenen Augen vernahm sie die harten, unerbittlichen Worte, die ihr ganz offen den Vorwurf machten, sie habe sich das Armenrecht und die amtliche Zuweisung eines Verteidigers nur durch die Behauptung erschlichen, daß sie Urkunden besäße, die ihre Blutsverwandtschaft mit Thomas Gorrison bestätigen würden.

„Hinterher hat die Klägerin dem Gericht das Märchen aufgetischt“, fuhr der Kronanwalt als Vertreter des Staates, der mangels anderer Erben den Nachlaß für sich beanspruchte, noch eisiger fort, „daß ihr diese Urkunden gestohlen worden seien. Ich beantrage daher

Empfohlene Zitierweise:
Max Schraut: Das Schlangenhaupt der Medusa. Verlag moderner Lektüre G.m.b.H., Berlin 1933, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Schlangenhaupt_der_Medusa.pdf/3&oldid=- (Version vom 31.7.2018)