Seite:Das Trinkgeld.pdf/59

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Kampfes zwei gekreuzte Schwerter wählen! – noch ein zusammenfassendes Verzeichniss derselben anfertigen und an hervorragender Stelle des Buches, etwa am Anfang, abdrucken lassen. Dasselbe würde Wunder thun, die renitenten Wirthe dürften die Wirkung sehr bald empfinden. Zweifellos, dass dann viele von ihnen ebenfalls um Aufnahme in die Liste nachsuchen würden. Aber bedingungslos würde ich sie ihnen nicht gewähren, ich würde vielmehr zunächst eine Concession ihrerseits begehren, die scheinbar ohne erheblichen Belang, gleichwohl aber doch von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit ist, nämlich das Verschwinden des Postens für Servis auf der Rechnung. Nicht um sie abzuhalten, diesen Posten in anderer Gestalt: als Aufschlag auf den Preis des Zimmers, in Anrechnung zu bringen, was selbstverständlich geboten ist, sondern um dem Dienstpersonal den äusseren Anhalt für die Meinung zu entziehen, als gebühre das Servis eigentlich ihnen. Die Beibehaltung dieses Postens auf der Note würde das Personal unausgesetzt daran erinnern, dass es das ursprüngliche Trinkgeld ist, das die Wirthe ihnen entzogen haben. Jede Reminiscenz an den früheren Zustand aber muss verschwinden, und als letzte[WS 1] Spur des früheren Trinkgeldes auch die Berechnung eines besonderen Servis.

Ausserdem würde ich noch den Vorbehalt machen, den aufgenommenen Namen unter Angabe des Grundes von der Liste zu streichen, wenn

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: letze
Empfohlene Zitierweise:
Rudolf von Jhering: Das Trinkgeld. Georg Westermann, Braunschweig 1882, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Trinkgeld.pdf/59&oldid=- (Version vom 22.6.2019)