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heißt die Relativdiskriminante des Körpers bezüglich ; dieselbe ist, wie leicht ersichtlich, ein Ideal des Körpers .

§ 15. Eigenschaften der Relativdifferente und der Relativdiskriminante eines Körpers.

Hinsichtlich der soeben definierten Begriffe gelten folgende Sätze [Hilbert (4[1])]:

Satz 38. Die Relativdiskriminante des Körpers in bezug auf den Unterkörper ist gleich der Relativnorm der Relativdifferente von , d. h.

.

Beweis: Die Relativnorm von der Relativdifferente der Fundamentalform ist

Andererseits ist das rechtsstehende Determinantenquadrat eine Form des Körpers , deren Inhalt gleich der Relativdiskriminante ist. Drücken wir nämlich die Terme der obigen Determinante linear durch , …, bezüglich durch die konjugierten Basiszahlen des Körpers aus, wobei die Koeffizienten in diesen Ausdrücken ganzzahlige Funktionen von , …, sind, so erkennen wir, daß jenes Determinantenquadrat lauter durch teilbare Koeffizienten besitzt. Umgekehrt zeigt eine Übertragung des Satzes 36, daß eine jede -reihige Determinante der Matrix (4) nach Multiplikation mit der -ten Potenz einer gewissen in den Parametern , …‚ geschriebenen rationalen Einheitsform durch das Differenzenprodukt

teilbar wird. Daraus folgt .

Satz 39. Bedeuten und die Diskriminanten des Oberkörpers und des Unterkörpers und bezeichnet die Norm der Relativdiskriminante , genommen im Körper , so ist

.

Beweis: Ist die Fundamentalform des Körpers , so genügt , für gesetzt, einer Gleichung -ten Grades in von der Gestalt

,

  1. [358] Grundzüge einer Theorie des Galoisschen Zahlkörpers. Nachr. K. Ges. Wiss. Göttingen 1894.[WS 1]

Anmerkungen (Wikisource)