daß identisch in eine Gleichung
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(91)
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gilt, wo eine ganzzahlige Funktion von bedeutet. Diese Gleichung liefert für mit Rücksicht auf (89) die Kongruenz
, , d. h. , .
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Wenn in der Gleichung (91) genommen wird, so ergibt sich
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und hieraus, da nach ausfällt,
, ,
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d. i. wegen (90)
, .
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Damit und in Anbetracht von (89) ist der Hilfssatz 25 vollständig bewiesen.
Hilfssatz 26. Wenn , ganze Zahlen in mit den Kongruenzeigenschaften nach und nach bedeuten, und wenn außerdem Normenrest des durch bestimmten Kummerschen Körpers nach ist, so wird stets
.
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[Kummer (20[1])].
Beweis. Aus der bekannten Lagrangeschen Formel für die Umkehrung einer Potenzreihe entnimmt man unmittelbar die folgende Identität:
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(92)
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dabei stelle man sich unter eine beliebige Potenzreihe von , ferner unter eine Potenzreihe vor, deren konstantes Glied von verschieden ist, und denke sich den Zusammenhang der Variabeln und durch die Gleichung vermittelt.
Es seien nun und die zu den Zahlen und gehörenden Funktionen. Da Normenrest des Körpers nach sein soll, so gibt es nach Hilfssatz 25 eine ganzzahlige Funktion -ten Grades derart, daß
,
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(93)
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,
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(94)
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und wird.
Wir setzen nun
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- ↑ [360] Über die allgemeinen Reziprozitätsgesetze unter den Resten und Nichtresten der Potenzen, deren Grad eine Primzahl ist. Abh. K. Akad. Wiss. Berlin 1859.[WS 1]
Anmerkungen (Wikisource)