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So musste denn mit den Neuberufungen Ernst gemacht werden. An die Stelle Rottecks (Natur, Staats- und Völkerrecht) wurde Birnbaum berufen, der jedoch schon 1835 einem weiteren Ruf nach Utrecht folgte, worauf Warnkönig[1] aus Gent 1836–44 den Lehrstuhl innehatte. Die Lehrfächer Welckers wurden unter mehrere verteilt, indem Baurittel[2] zum Ordinarius für juristische Enzyklopädie und badisches Zivilrecht ernannt, die Pandekten aber abwechselnd von Fritz, Amann und Warnkönig gelesen wurden.

Aber bei jeder Gelegenheit fast bat die Universität um die Wiedereinsetzung Rottecks und Welckers. Erst nach 8 Jahren sollte der Wunsch erfüllt werden. Am 2. Sept. 1840 wurden beide mit ihren früheren Gehältern[3] (Rotteck mit 1600 fl. und der ganzen Naturalkompetenz, Welcker mit 2000 fl.) in ihr Lehramt wieder eingesetzt. Doch war es keinem von beiden mehr vergönnt, längere Zeit an altgewohnter Stätte zu wirken. Rotteck starb schon am 26. Nov. desselben Jahres (1840); Welcker aber wurde schon im nächsten Jahr, am 21. Okt. 1841, wegen einiger Reden, die er auf einer politischen Agitationsreise in verschiedenen Gegenden Norddeutschlands gehalten hatte, abermals seines Amtes entsetzt und zwar diesmal für immer. Er verließ die Stadt 1844 und siedelte nach Heidelberg über.

Ganz um die gleiche Zeit trat auch der dritte im Bunde der „Freiheitspionire“ der Hohen Schule vom Schauplatz: Duttlinger starb nach schwerem Leiden am 24. August 1841.

So wurde also die Universität innerhalb des Zeitraums von 11 Monaten dreier ihrer berühmtesten Lehrer beraubt. Aber nicht genug. In demselben Jahr 1840 wurde dem Lehrer des (Röm. Zivil- u.) Kirchenrechts, Hofrat Amann, auf Drängen der Kurie die Facultas legendi entzogen und nur das Amt des Oberbibliothekars belassen.

Nachfolger Duttlingers wurde (28. Okt. 1841) Stabel, bisher Hofgerichtsrat in Mannheim. Im Jahr 1845 zum Hofgerichtsdirektor (in Freiburg) ernannt, las er noch zwei Semester hindurch über bürgerlichen Prozess und Prozesspraxis.



  1. Vgl. C. Jäger a. a. O. S. 168.
  2. Vgl. im vorhergehenden Hauptteil.
  3. Wieder auszuzahlen vom 1. November 1840 an.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 201. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_209.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)