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jedoch bei der Untersuchung als völlig erdichtet heraus, und man beschloss daher, nicht nur dem Kuratorium von dieser Verleumdung Nachricht zu geben, sondern auch eine offizielle Erklärung gegen die Mannheimer Zeitung in die Karlsruher Zeitung einrücken zu lassen. Im übrigen wurde nur beschlossen, am schwarzen Brett „eine ernstliche aber väterliche“ Zurechtweisung in lateinischer Sprache bekannt zu machen und jenem Karlsruher Akademiker einen Verweis zu geben. Um aber auch für die Zukunft ähnlichen Auftritten bei Studentenversammlungen vorzubeugen, beschloss man am 16. Dezember, das Universitätsamt zu beauftragen, „sich künftig von solchen Versammlungen vorläufig in Kenntnis zu setzen und dem Prorektorat zum Zweck der näheren Information über den Gegenstand der Versammlung, und der zu erteilenden Erlaubnis zu ihrer Abhaltung davon die Anzeige zu machen.“ Ohne Erlaubnis des Prorektors werde man in Zukunft die Aula oder „ein anderes Universitäts Lokale“ solchen Versammlungen nicht mehr aufschließen lassen. Am 24. Dezember trug dann der Exprorektor weiter vor, „er habe veranstaltet, dass immer einige Akademiker, welche die Einladung zu einer Versammlung unterzeichnen, sich verbindlich machen müssen, dass kein anderer Gegenstand als der von ihnen voraus zu bezeichnende vorkommen werde, und dass zur Zeit der Versammlung der Universitätsamtmann in seinem Amtszimmer sich aufhalte, um, wenn etwas Ordnungswidriges sich zutragen sollte, von den für die Ordnung haftenden Akademikern ersucht, in der Versammlung erscheinen und durch sein amtliches Ansehen Ungebührnisse in der Entstehung unterdrücken und die Ordnung handhaben zu können.“

Gegen solche Studentenauftritte sind auch die Worte gerichtet, die der Großherzog in seiner Erwiderung auf das ihm geschickte Dankschreiben wegen Erhöhung der Dotation am 30. Januar 1832 aussprach: „… aber es ist auch mein fester Entschluss, jeder ungebührlichen Anmaßung und noch mehr jeder gesetzwidrigen Handlung mit Kraft entgegenzutreten…,“ sowie der am Schluss ausgesprochene Wunsch, es möge die Universität „die ihr anvertraute Jugend zu tüchtigen, Gesetz und Ordnung liebenden Bürgern heranbilden,“ denn nur dann könne sie auf seinen und des Vaterlandes Dank zählen, wenn sie zugleich „den Frieden der Gemüter,

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_239.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)