Seite:De Alemannia XXI 032.jpg

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ausstellen zu lassen … 4) endlich … das Recht der Universität, für ihre Kanzlei von jedem Pfarrer in Ehingen bei seinem Amtsantritt eine Taxe von 12 fl. 30 kr. (in Rottenburg 12 fl. 46 kr.) zu fordern, so lange nicht die württembergische Staats- und die bischöfliche Behörde die förmliche Genehmigung dazu werde ertheilt haben, dass die Taxen auf die abzutretenden Kaplaneien übertragen werden, und die Kaplaneien nicht wirklich abgetreten sind“. – Von dieser Eingabe machte man auch dem kathol. Kirchenrat Anzeige und bat ihn um seine Mitwirkung beim König, ebenso der Kuratel. Ersterer schien anfangs darauf eingehen zu wollen. Durch letztere wurde man jedoch am 6. März 1824 mit einem Erlass des Ministeriums d. J. (d. d. 15. Aug. 1823) überrascht, in welchem strengstens befohlen wurde, „dass 1) künftig alle unmittelbare Korrespondenz mit auswärtigen Regierungen … zu unterlassen, und sich dagegen an die vorgesetzte Behörde zu weiterer Einleitung bei dem Großh. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu wenden, 2) zu berichten sei, ob die Beibehaltung der fraglichen Patronatsrechte ein pecuniäres oder sonst reelles Interesse haben könne, oder ob solche nicht vielmehr in einem iure honorifico bestehe, und allenfalls durch ein Tauschobjekt sich ausgleichen lasse.“ – Da namentlich der im ersten Teil des Erlasses erhaltene Verweis unangenehm berührte, so bat man „um nähere Interpretation des erlassenen Verboths“ mit dem Bemerken, dass die Besitzungen der Hohen Schule in Württemberg einen unmittelbaren Briefwechsel ununterbrochen, jedoch meist in Dingen sehr untergeordneter Bedeutung, notwendig machten, dass aber im vorliegenden Fall das Konsistorium aus besonderem Auftrag des Ministeriums mit der württembergischen Regierung sich unmittelbar eingelassen habe.

Unterdessen gab der königl. württembergische Kirchenrat am 27. Mai 1824 bekannt, dass der König geruht habe, „in die diesseitige (erste der beiden oben S. 24 genannten) Bitte einzugehen und den im Jahre 1814 stattgehabten Patronatstausch als nicht geschehen unter den angebothenen Bedingungen zu erklären, dass das Konsistorium künftig die Bewerber um die Stadtpfarrstellen zu Rottenburg und Ehingen jedesmal zur Bezeichnung dessen, welchem die dortseitige Regirung den Vorzug gebe, vorlege, und sofort immer aus

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_032.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)