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bekannt gegeben wurde, sollte also ein außerordentlicher, am Orte selbst wohnender landesherrlicher Bevollmächtigter, entweder in der Person des früheren Kurators oder eines anderen dazu tüchtig befundenen Mannes angestellt werden. – Für Freiburg fiel die Wahl auf den Kreisdirektor Freiherrn von Türkheim, der dann am 12. März 1821 vom Großherzog auch zum Kurator ernannt wurde. Kurz vor dieser letzteren Ernennung war durch geheime Kabinetsnote vom 2. Jan. 1821 die unmittelbare Aufsicht über beide Landesuniversitäten von dem Ministerium d. I. an das Staatsministerium übertragen worden an welches also jetzt alle Berichte des Engeren Konsistoriums durch den landesherrlichen Kommissär (bezw. nunmehrigen Kurator) unter Beibericht desselben einzureichen waren.

Die Wiedereinsetzung einer Universitäts-Kuratel hatte aber wieder eine andere Veränderung zur Folge. Wie früher erwähnt, war im Jahre 1811 an Stelle der Kuratel das Engere Konsistorium eingesetzt worden. Es lag also nahe, sich zu fragen, ob dasselbe jetzt nicht naturgemäß wieder wegfallen solle. Diese Frage richtete denn auch das Konsistorium alsbald am 15. März an das Ministerium. Und schon am 5. April wurde wirklich vom Ministerium das Engere Konsistorium „als eine bei der nunmehrigen Einrichtung überflüssige und in der Geschäftsbehandlung Zeit raubende Zwischenbehörde“ aufgehoben.

Um so mehr war es angebracht, dass – unter demselben 5. April – genauere und eingehende Bestimmungen über den Wirkungskreis und die Dienstobliegenheit des Kurators festgestellt wurden. Befremden erregte unter diesen Bestimmungen nur diejenige, wonach dem Kurator jedesmal die in einer Konsistorialsitzung vorkommenden Gegenstände schon voraus bekannt gemacht werden sollten. Die Universität stellte deshalb an den Kurator die Bitte, das Staatsministerium auf die großen Schwierigkeiten aufmerksam zu machen, die mit der Ausführung dieser Vorschrift verknüpft seien. Namentlich kämen ja oft mündliche Vorträge vor, von denen selbst der Prorektor nichts voraus wisse u. a. m. – Das Ministerium erwiderte am 17. Mai, das Einreichungsprotokoll des Prorektorats, welches jedesmal am Abend vor einer Sitzung auf der Universitätskanzlei zu verfertigen sei, müsse kurze Zeit vor der Sitzung dem Kurator mitgeteilt, und vonseiten des Wirtschaftsdirektors

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_036.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)