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Bücher in die Hand zu geben, wenn man nicht auch solche Lehrer heranzieht, die mit diesen Büchern innigst vertraut dieselben ihnen gleichsam entsiegeln.“ Schließlich wies man, um die Staatserlaubnis zur Gründung desto eher zu erhalten, darauf hin, dass eine Unterstützung von mindestens 2000 fl. aus Baden zu erwerben sei. Am 1. Sept. 1818 wurde diese Erlaubnis auch wirklich gegeben, aber mit dem Bemerken, dass man der Einreichung eines genaueren Planes über die Art dieser Gesellschaft entgegensehe. Und als dieser Verein (nach der Aussage des Ministeriums) „eine ganz andere Gestalt, als man aus den früheren Vorlagen erwarten zu können glaubte, anzunehmen geneigt“ war, so wurde schon am 10. Nov. d. J. jene vorläufig erteilte Staatsbewilligung wieder zurückgenommen. Auch eine zweite Bitte vom 21. April 1819[1] wurde der Fakultät am 1. Juni abgeschlagen, jedoch erlaubt, dass, wenn sie Gelegenheit habe, die hebräischen und griechischen Urtexte nebst der Vulgata den unvermöglichen Theologen umsonst oder zu niederem Preise zu verschaffen, solches geschehen dürfe. – Unterdessen hatte eine ähnliche Gesellschaft für die gesamte protestantische Bevölkerung des Landes die staatliche Erlaubnis erhalten. Mit dem Hinweis darauf wagte es die Fakultät, schon am 18. April 1820 abermals eine Bitte an das Ministerium zu richten. Man fügte bei, dass und wie der frühere Plan geändert sei. Namentlich falle jetzt der Grund, den man früher hauptsächlich gegen die Errichtung geltend gemacht hatte, – zu große Ausgedehntheit – weg, indem die Gesellschaft auf die nächste Umgebung Freiburgs beschränkt, also lange nicht so ausgedehnt sei, wie die protestantische Bibelgesellschaft. Wenn wieder gelehrte Einwendungen gegen die Errichtung einer solchen Gesellschaft unter Katholiken gemacht würden, so verweise man auf die Regensburger im Jahre 1805 und die Pariser im Jahre 1816 gegründete Gesellschaft und bitte, dass man solche Bedenken ihnen als einer „geistlichen der höheren Wissenschaft geweihten Korporation“ mitteile. Uebrigens sollten natürlich nur die besten und von der Bischöflichen Behörde gutgeheißenen Uebersetzungen genommen werden.

Die Entscheidung des Ministeriums erfolgte erst am


  1. Prof. Werk trug die Sache persönlich dem Großherzog vor.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 54. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_061.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)