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Vorverhandlungen dazu. Die Tatsache nämlich, dass Welcker Protestant war, gab den Professoren v. Rotteck und Hug Veranlassung – 19. VII. 1821 –, zu sprechen „über die Nothwendigkeit, dass bei Anstellungen an dieser katholischen Universität auf die katholische Religionseigenschaft der Bewerber immer und also auch in dem gegenwärtigen Fall vorzüglich Rücksicht zu nehmen sei.“ Erst nach längerer, teilweise ziemlich erregter Verhandlung wurde damals mit 11 gegen 9 Stimmen beim Ministerium die Berufung Welckers beantragt. Der Streit war dadurch aber durchaus nicht beigelegt; er spitzte sich vielmehr zu einer äußerst heftigen Fehde zwischen den beiden juristischen Professoren v. Rotteck – auf dessen Seite von der Fakultät noch Mertens und Ruef standen – und Duttlinger – auf dessen Seite v. Hornthal und Amann sich befanden – zu. Ersterer war namentlich über eine Bemerkung Duttlingers, die sogar – „aus Uebereilung oder Mißverstand“, wie es nachher hieß – ins Protokoll übergegangen war, empört. Sie lautete: „Einer der drei Beschwerdeführer (v. Rotteck, Ruef, Mertens) hat aber die Gewohnheit, Eigenmächtigkeit zu nennen, was gegen seine Ansicht im Konsistorium beschlossen wird; ihm ist die Majorität des Consistoriums Partei, sobald er selbst zur Minorität gehört.“ Die Gemüter erhitzten sich schließlich so, dass das Kuratorium sich veranlasst sah, mit eindringlichen Worten zum Frieden zu mahnen.

Die Berufung Welckers zog sich übrigens auch deswegen in die Länge, weil er weitgehende Forderungen machte; z. B. forderte er ein Reisegeld von 600 fl., außer den 2000 fl. Gehalt die ganze Naturalbesoldung u. a. m. Auch war er lange unschlüssig, lehnte einmal ab, sprach dann wieder zu usw. So konnte die offizielle Berufung erst am 24. Juli 1822 geschehen. – Aber der Streit hatte auch damit sein Ende noch nicht erreicht. Neben anderem – was hier zu erwähnen zu weit führen würde – tauchte das Gerücht auf, es sei vor kurzem eine auf Rottecks Veranlassung von 12 Professoren der Universität unterschriebene Schrift erschienen, die an höchste Stelle die Bitte richtete, „dass die Freiburger Universität sich künftig die katholische nennen dürfe und solle.“ Der Dekan der juristischen Fakultät, Amann, beantragte, nach Karlsruhe die Erklärung abzugeben, „dass jene Schrift

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_066.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)