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gehalten und also freilich nachts zu ihm gekommen seien. Der Zweck aber – so sagte er sich alsbald – dieser „niederträchtigen, hinterlistig gesponnenen Lüge“ sei nur der, Kollegen und ehrenwerte Männer zu entzweien.

Doch lassen wir diese unerquicklichen Dinge und wenden wir uns zu einem weiteren Kapitel aus der Geschichte des Lehrerkollegiums, zu der Frage der Besoldungen.

Dass man bei dem bekannten Stand der Finanzen mit Besoldungserhöhungen sehr kargte, ist selbstverständlich und auch oben bereits erwähnt worden. Ebendaselbst wurde bemerkt, wie auch der 1820 bewilligte staatliche Zuschuss im allgemeinen nicht zu Besoldungszulagen, also nicht zur Besserstellung der einzelnen Lehrer verwendet werden durfte. Und ebenso wie den einzelnen gegenüber, so verhielt man sich bei allgemeineren Anforderungen. So wurde z. B. die theologische Fakultät mit einer Bitte vom 12. Nov. 1821 um allgemeine Bewilligung der zweiten Hälfte der Naturalkompetenz vom Ministerium am 27. Dez. abgewiesen; und es war nach dem oben Gesagten erfahrungsgemäß ein schlechter Trost, wenn jedem einzelnen Mitglied der Fakultät, „welches Gründe zu seiner Besserstellung zu haben glaube“, überlassen wurde, „solche nach seinen individuellen Verhältnissen anzubringen.“

Etwas anderes war es, wenn eine bewährte Kraft durch Berufung von auswärts verloren zu gehen drohte. So ließ sich z. B. am 13. Okt. 1820 das Ministerium dazu bewegen, für Duttlinger, der einen Ruf als Oberappellationsrat für die vier freien Städte mit dem Sitz in Frankfurt und einem vorläufigen Gehalt von 4400 fl. erhalten hatte und anzunehmen geneigt schien, eine Besoldungserhöhung bis 1800 fl. in Geld – aber ohne alle Naturalien eintreten zu lassen.

Wie erst 1821 ein ordentlicher Professor für Philologie ausschließlich ernannt wurde, ist oben (Abschn. V,d) erwähnt worden. Bisher hatte man einzelne philologische Vorlesungen von anderen abhalten lassen – offenbar namentlich deshalb, weil man sich scheute, mehr auszugeben, bevor ein Staatszuschuss die Mittel dazu verschaffte. Noch am 24. Aug. 1819 hatte der bisherige Gymnasialpräfekt H. Schreiber zugleich mit seiner Anstellung als zweiter Kustos bei der Bibliothek den Auftrag erhalten, abwechselnd philologische und ästhetische Vorlesungen

Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_076.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)