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abgeführt werden könne. Das Stadtkommando erwiderte jedoch am 10. Mai, dass nach den bestehenden Vorschriften „jeder Arrestant, welcher in der Nacht auf die Wache gebracht wird, bis zum Morgen allda zu bleiben habe, wo er dann dem Stadtkommando gemeldet werden müsse, um ihn an seine kompetente Behörde abzugeben.“

Wegen grober Ausschreitungen im Kaffeehaus „zum goldenen Kopf“ und bei Traiteur Thomann in der Neujahrsnacht 1821/22 wurden am 4. März 1822 vom Konsistorium 14 Studenten[1] zu fünf- bis achttägigem Gefängnis verurteilt, einer überdies als Urheber des Streits mit dem consilium abeundi belegt. – Mit Rücksicht auf diesen Fall und mehrere in ganz kurzer Zeit stattgefundene nächtliche Ausschreitungen wurde auf Antrag Waukers als des Vorsitzenden des akademischen Sittenephorats am 20. Juni 1822 beschlossen, das Stadtamt zu ersuchen, „der Polizeimannschaft, da man … bemerkt habe, dass sie nicht streng genug auf die Feierabendstunde halte, dieserwegen mehr Wachsamkeit insbesondere in Hinsicht auf die Studenten einzuschärfen.“ Der Prorektor fand es jedoch für besser, mündlich dem Stadtdirektor und dem Stadtpolizeiamtmann die Sache vorzutragen und erhielt von diesen das Versprechen, dass man der Bitte entsprechen werde.

In derselben obengenannten Sitzung vom 4. März wurde gegen zwei Akademiker „wegen vorgegangenen Duells“ auf 11 Tage Gefängnis (nebst Tragen der Untersuchungskosten) beantragt. Ueberhaupt mehrten sich in dieser Zeit wieder die Duelle, wobei auch mehrere mit tötlichem Ausgang stattfanden, so dass man zu strengerem Vorgehen sich veranlasst sah. Zunächst wurde[2] bewirkt, dass zu dem § 28 der akademischen Gesetze vom J. 1821, welcher von den Duellen handelt, folgender Zusatz aufgenommen wurde: „Der Pedell, welcher eine Duellsache bey dem Universitätsamt anzeigt, erhält dafür, wenn das Duell noch unvollzogen war, vier Reichsthaler, wenn aber die Vollziehung bereits stattgefunden hat, einen Reichsthaler als Anzeigegebühr, und haften deshalb beyde Deuellanten gesamtverbindlich.“ Diese Bestimmung wurde in


  1. 4 Theologen, 5 Juristen, 4 Mediziner und 1 Angehöriger der philosophischen Fakultät.
  2. Verschiedene Abmahnungen „wegen des Unfugs mit dem Duellwesen“ am schwarzen Brett hatten nicht viel gewirkt.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 164. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_171.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)