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bei der Universität, und zwar namentlich der Studienstiftungskasse statt. Die Kommission fand „Wolgefallen an dem gut geordneten Stand des Kassen- und Rechnungswesens“ und ließ solches auch dem Stiftungsverwalter (Maier) ausdrücken mit dem Bemerken, „wie man seiner Tätigkeit die tunlichst baldige Verminderung der durch die Zeitverhältnisse etwas stark angewachsenen Zinsausstände erwarte.“ Die wichtigste von den bei dieser Gelegenheit aufgeworfenen Fragen, „ob nicht die akademische Stiftungskommission entbehrlich sei,“ wurde von Senat und Kuratorium (Mai 1850) verneint. Die Vereinigung sämtlicher Studienstiftungen in der Hand eines Verwalters sei zwar wünschenswert, allein infolge gewisser Bestimmungen mehrerer Stiftungsurkunden – z. B. der Stiftungen Hänlin und Weidenkeller, die den Notarius universitatis d. h. den Syndikus zum Prokurator ernennen, – sei eine Veränderung so lange nicht möglich, als die Stelle eines Syndikus bestehe.

Wie schon oben erwähnt, war während derselben Revolutionsjahre durch die Zehntablösung in Würtemberg der Universität ein großer Verlust erwachsen. Die Regirung verlangte nun auf das Jahr 1852 eine Dotationserhöhung von 11,600 fl., um die Hohe Schule billigerweise für den Abgang dieser Gefälle im Schwäbischen zu entschädigen. Die Mehrheit der Kammer war aber auch hier wiederum der Universität nicht so günstig gesinnt; der endgiltige Kommissionsantrag lautete vielmehr dahin, statt genannter Summe nur einige Pensionen im Betrag von 3143 fl. 20 Kr. auf den Staatspensionsfond und eine Erhöhung der Dotation von 1000 fl. zu übernehmen. Im Bericht wurde hervorgehoben, dass die Einnahmen der Universität wechselnd seien, oft Ueberschüsse gewähren,[1] welche zur Verteilung kommen, statt zur Deckung späterer Ausfälle aufbewahrt zu werden; ferner, dass über die Einkünfte in Schwaben ein sicherer Anhaltspunkt ganz fehle, jedenfalls aber auch eine Verminderung der Ausgaben durch Aufhebung besonderer Verwaltungen zu erwarten sei, und endlich, dass die Universität 74,328 fl. Aktivkapitalien und nur 15,107 fl. Schulden habe. Ein Rechtsanspruch auf Ersatz verloren gegangener Gefälle bestehe nicht. – Letzterer


  1. Den genauen Stand der Finanzen in dieser Zeit sehe man bei Pfister S. 166 ff. nach.
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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 219. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_226.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)