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innerhalb ihrer vier Wände, während man früher 50 bis 60, ja in besuchteren Zeiten selbst 100 zu zählen gewohnt war. Die Gesamtzahl der in der philosophischen Fakultät überhaupt eingeschriebenen Studenten, sonst etwa 150 im Durchschnitt, war 1841 bis auf 12 herabgesunken! Daher ließ die Fakultät in diesem Jahre (4. III.) eine abermalige Bittschrift nach Karlsruhe abgehen und wies darauf hin, dass durch jenen § 19 der neuen Ordnung kein Ersatz gegeben sei, weil die meisten von Lyzeum kommenden Studenten nur spezielle philosophische Fächer, wie Logik, Metaphysik u. a., hören, so dass also jener Paragraph nur dem Lehrer der Philosophie zugute komme. Diese Bittschrift wurde am 23. März 1841 vom Senat eingereicht, vom Ministerium am 26. April aber wiederum abschlägig beschieden.

Aber im nächsten Jahre (8. II. 1842) versuchte man das Glück nochmals. Diesmal ließ der Senat der Bittschrift, die er mit einer Empfehlung an Kurator und Ministerium abschickte, die ausdrückliche Bemerkung hinzufügen, „dass es facultati et senatui nicht um Geldes, sondern um eines höheren Interesses willen weit angenehmer wäre, statt Entschädigung den alten Zustand zurückkehren zu sehen, in welchem die Gelangung zu gründlichen Kenntnissen in allen Zweigen der Philosophie, zu einer festen Grundlage für die Fach- oder Brodwissenschaften und überhaupt auch zu geistig humaner Bildung ohne Einseitigkeit, Oberflächlichkeit und Kastengeist eher zu erwarten war, als auf den jetzigen Lyzeen.“ Man erlaube sich diese Bemerkung, hieß es weiter, weil man glaube, „dass die dermalige Einrichtung ein Versuch sei, von dem man wieder abgehe, wenn er den gehegten Erwartungen nicht entsprechend befunden werden sollte“ usw. Und in dem Bericht an die Kuratel drückte man sich noch freier dahin aus, dass von einer Einrichtung, „durch welche die beiden philosophischen Fakultäten des Landes in fast gänzliche Untätigkeit versetzt worden, während auf den Lyzeen die philosophischen Disziplinen ohnmöglich nach Gebühr gründlich dozirt und erfasst werden können, in mancher Beziehung nichts Gutes herauskommen könne.“ Die Bitte wurde unterm 23. Mai d. J. abermals abgeschlagen. Vielleicht sollte es eine Art Abschlagszahlung sein, wenn man nicht lange vorher, am 4. März das Ministerium, um wenigstens die wenigen durch jenen § 19

Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 251. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_258.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)