Seite:De Alemannia XXI 264.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

der Kostenpunkt. Der Senat sprach sich zwar für Genehmigung der geforderten Summe (57 fl.) aus, verlangte jedoch von der Wirtschaftsdeputation eine gutachtliche Aeußerung darüber, „ob dermal noch eine rechtliche Notwendigkeit vorhanden sei, die Kosten des Gottesdienstes für die Lyzeisten aus der Universitätskasse zu bestreiten, nachdem das vormalige Gymnasium nicht mehr eigentlich bestehe und das Lyzeum keine akademische, sondern nur allgemeine Landesanstalt sei.“ Man war eben nicht recht gewillt, dem neuen Lyzeum, dessen Einrichtung der Universität, wie oben gezeigt, so großen Schaden zugefügt, noch weiter materielle Opfer zu bringen.

Unterdessen war aber eine andere Frage in Fluss gekommen. Schon am 20. Sept. 1847 hatte der Verwaltungsrat des Lyzeums bei der Universität anfragen lassen, ob dieselbe sich „in eine Unterhandlung wegen Adquirirung des Gymnasiumsgebäudes“ – dasselbe war freilich eigentlich schon Eigentum der Universität, aber ein belastetes – mit demselben einlassen wolle, indem die Herstellung eines neuen Schulgebäudes für das Lyzeum beabsichtigt werde. Nach längeren Beratungen wurde am 17. Januar 1848 Baurat Voss ersucht, das fragliche Gebäude abzuschätzen, am 25. Februar d. J. aber die Juristenfakultät zu einem Gutachten aufgefordert darüber, „ob die Universität für das Aufgeben des beschränkten Benutzungsrechtes Seitens der Lyzeumsanstalt, welche ein neues Gebäude erhalten soll, zu Bezahlung einer Geldsumme werde angehalten werden können.“ Dieser Bericht wurde erstattet am 26. März und lautete ganz anders als die Ansicht des Verwaltungsrates des Lyzeums. Der Senat ließ diesem deshalb auch am 30. März eröffnen, dass es ein Irrtum sei, wenn er glaube, das Gebäude sei Eigentum des Lyzeums; vielmehr sei die Universität die Eigentümerin, wenn auch „möglicherweise“ dem Lyzeum ein umfassendes Recht zustehe.

Da unterdessen die Regirung sich weigerte, jetzt schon zu einem neuen Lyzeumsbau Geld zu bewilligen, so blieb auch hier der alte Zustand beibehalten.


V. Abermalige Gefährdung des Bestandes der Universität.

Schon im Jahre 1831, also noch vor der Schließung der Universität, ging das – damals vielleicht noch verfrühte –

Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 257. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_264.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)