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In Berghausen finden wir als Pfarrer Joh. Wilh. Gnefelius von Zweibrücken, als Lehrer den Sohn des Schultheißen Lamprecht, in Söllingen als solche Chr. Friedr. Holzhauer und Joh. Wilh. Werner.

Pfarrer Andr. Schaber in Grötzingen beschwert sich darüber, dass in der Nähe des Pfarrhauses die Jugend beiderlei Geschlechts miteinander bade und deshalb Ärgernis gebe.

In Graben hat es 1743 wieder Differenzen zwischen Schultheiß und Pfarrer gegeben; letzterer klagt, dass der Schultheiß gegen die fürstliche Verordnung eine katholische Wittfrau in die Gemeinde aufgenommen habe, dass er an einem monatlichen Buß- und Bettag durch seinen Sohn habe Heu lassen führen, und dass er am Dreifaltigkeitsfeste auf dem Rathause die Gemeindsrechnung verlesen habe, wobei Zank entstanden sei. Schultheiß Christoph Kemp gibt dagegen folgendes zu Protokoll: „Am letzten Ostertage sei des Pfarrers Bruder, der Kanzlist, bei dem Pfarrer gewesen, wie auch ein katholischer Soldat von Philippsburg. Da jedermann gemeint, es werde nachmittags von dem Pfarrer der Gottesdienst gehalten werden, so habe man aus dem Pfarrhaus nur allein den Schulmeister – er heißt Konr. Gottl. Keplinger – und zwar zu jedermanns Verwunderung mit starkgepudertem Haar zur Kirche gehen sehen, darinnen er dann ein Kapitel vor dem Altar, aber so verlesen, dass jedermann wohl merken konnte, wie ihm mit Wein allzuviel zugesprochen worden sei.“ Der Hirschwirt Jakob Holtz in Graben hat einen Weinkaufsprozess mit dem Kanzlisten, dem Bruder des Pfarrers.

Zu Rüppurr gehört 1743 als Filial Wolfartsweier; Pfarrer ist der 60jährige Joh. Jak. Huber von Zürich.

In Eggenstein wurden der Fleiß und die Leistungen des Lehrers Chr. Frd. Daler gerühmt; „doch sei das Schulhaus sehr elend, als welches ehedem ein herrschaftlicher Hundestall gewesen“.

Dagegen sind die Vorgesetzten von Schröck (Leopoldshafen) mit ihrem Lehrer Conrad Bermindinger gar nicht zufrieden; er überlasse die Schule ganz seiner ältesten Tochter. Zu entschuldigen sei das, weil er „gar keine Besoldung habe“.

In Blankenloch wird zu Protokoll gegeben: „Etliche unter der Gemeine hängen noch dem alten Aberglauben nach, indem sie am Charfreitag in ihrem Stalle grünes Gesträuch,

Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXXVI. Friedrich Ernst Fehsenfeld, Freiburg 1908, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXXVI_193.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)