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JOHANNA BAYERIN V. SENDAU.

In seiner Schrift „die Burg Hachburg“ schreibt Herbst S. 153: Um 1680 war eine Frau in ziemlich enger Haft auf Hachberg, was einige Jahre dauerte. Markgraf Friedrich VI. lebte nach dem 1662 erfolgten Tode seiner Gemahlin in einem engen Verhältnis mit jener und erzeugte mit ihr zwei Söhne, welche mit dem Dorfe Münzesheim zu einem rechten Mannlehen beliehen wurden und den Titel Barone v. Münzesheim erhalten hatten. Ihre Mutter war allem Anschein nach eine Obristentochter. Nach dem Tode des Markgrafen hielt sie sich noch in Durlach auf, hatte sich aber unvorsichtig und anmaßend benommen, bedeutenden Aufwand getrieben und Schulden gemacht, so dass Markgraf Friedrich Magnus es für nöthig hielt, sie dem öffentlichen Leben mehr zu entziehen und in Hinsicht der Ausgaben zu beschränken.

Auf Hachburg ward ihr nur eine Dienerin gelassen. Da sie sich bei Verlust ihres Leibgedings (200 fl. Geld, 10 Mltr. Roggen, 20 Mltr. Dinkel, 2 Fuder Wein, 20 Klftr. Holz) nicht von der Burg entfernen durfte, so führte sie hier ein eingezogenes Leben, worüber sie sich öfters beklagte, besonders dass man ihr nicht gestatte, auswärts dem Gottesdienst beizuwohnen. Es wurde ihr durchaus nicht gestattet, sich Baronesse v. Münzesheim zu nennen, sondern es war ihr strenge befohlen, nur ihres eigenen Namens sich zu bedienen; wie er aber gelautet, ist dem Verfasser aus den Akten nicht bekannt; sie unterzeichnete sich nur mit dem Buchstaben J. Sie musste einen Revers unterschreiben, worin sie sich verpflichtete, „fromm, still und eingezogen sich zu verhalten, alle verdächtigen Conversationen und Correspondenzen zu unterlassen und unter anderm auch, dass sie da, wohin man sie weise, bleiben werde.“ Sie beschwerte sich öfters, dass sie schon 5 Jahre viel ausgestanden und dass man sie beim jetzigen Fürsten verleumdet haben müsse. Sie wurde dann später, gegen Ende 1681 von Hachburg wieder entfernt und nach Remchingen bei Pforzheim transportiert, wo für sie (wahrscheinlich im dortigen Schloss) ein besonders zugerichtetes Gemach angewiesen wurde. Die Abfahrt musste in möglichster Stille geschehen und der Magd und dem Kutscher wurde eingeprägt, unterwegs Niemanden mit ihr reden zu lassen. Von dem weiteren Schicksal dieser Person ist nichts bekannt.

Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XX. Hanstein, Bonn 1892, Seite 296. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XX_300.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)